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Ärzte für das Leben e.V. appellieren an Unionsfraktion SPD-Antrag zur Streichung von § 219a StGB zu stoppen

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(Münster 13.03.18). In der aktuellen Debatte um § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibung, hat der Verein Ärzte für das Leben e.V. einen Brief an die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geschickt. Darin fordert der Ärzteverein die Unionsfraktion auf, einen Antrag des Koalitionspartners SPD zur Streichung des § 219a StGB zu stoppen und somit dafür Sorge zu tragen, dass in Deutschland weiterhin nicht für Abtreibungen geworben werden darf.


Nachfolgend der Brief von Ärzte für das Leben e.V. an die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag im Wortlaut.

Betreff: Antrag der SPD zur Streichung des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung)

„Sehr geehrte Damen und Herren,

vorige Woche hat die SPD einen Antrag zur Streichung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) eingebracht und will ihn mit Hilfe von Stimmen der Opposition durchsetzen. Dies überrascht, denn auf dem vor kurzem gehaltenen Parteitag hat der Vorsitzender Ihrer Fraktion versichert, dass die Union den Erhalt des Werbeverbots für Abtreibung unbedingt verteidigen will.

§ 219a ist Teil eines sorgfältig ausgearbeiteten Kompromisses, der versucht, den Zugang zur Abtreibung mit dem Lebensrecht des Kindes vor seiner Geburt in Einklang zu bringen. So sehr dieser Kompromiss hinken mag, so trägt er doch der Tatsache Rechnung, dass bei der Abtreibung ein Mensch und Rechtssubjekt seiner Rechte beraubt wird. Deshalb ist die Abtreibung nach wie vor rechtswidrig und schon allein aus diesem Grund keine normale medizinische Leistung.

Die Möglichkeit von abtreibenden Ärzten, für diese Dienstleistung zu werben, oder auch „nur“ darüber zu „informieren“ schickt das völlig falsche Signal. Kein Arzt wirbt für (oder „informiert über“) ein Verfahren, das er selber nicht anbieten möchte. Deshalb gibt es seit Jahren seitens der kassenärztlichen Vereinigungen Bestrebungen, grundsätzlich Veranlasser und Erbringer von medizinischen Dienstleistungen zu trennen, um einerseits eine neutrale Beratung des Patienten zu gewährleisten und andererseits eine sogenannte „Mengenausweitung“ zu verhindern.

Gerade solche Befürchtungen waren ja auch der Grund, warum man das existierende Beratungskonzept für Abtreibungen eingeführt hat. Dass Abtreibungen jeweils mit ca. € 400 - dazu außerhalb des Krankenkassensystems - honoriert werden, ist auch nicht gerade dazu geeignet, den Arzt zu einer Empfehlung an die Schwangere zu bewegen, ihr Kind doch zu behalten.

Aus diesen Gründen appellieren wir als Ärzte für das Leben e.V. aufs Dringlichste an Sie, diesen Antrag Ihres neuen Koalitionspartners zu stoppen und somit dafür Sorge zu tragen, dass in Deutschland weiterhin nicht für Abtreibungen geworben werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Paul Cullen
1. Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V."
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