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P&R Container-Investments - Anleger sind beunruhigt

Sarah Mahler, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sarah Mahler, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die P&R-Gruppe gehört zu den größten Anbietern von Direktinvestments in Schiffscontainern. Die Gruppe hat etwa 50.000 Kunden mit einem Investitionsvolumen von € 3,5 Milliarden.

Die öffentlichen Container-Angebote Nr. 5005 und 6005 wurden jetzt überraschend geschlossen. Zudem soll es einen Verkaufsstopp für neue Verträge geben.

Es wird spekuliert, ob diese Maßnahmen aufgrund der Intervention der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistung) ergriffen wurden oder ob der Hintergrund vielmehr in Zahlungsschwierigkeiten bei Mieten und Rückkaufzahlungen liegt.

Laut Handelsblatt gibt es wohl eine extreme Schieflage aufgrund von Absatzschwierigkeiten bei der P&R-Gruppe.

Nach Angaben des Handelsblatts sollen die Einnahmen aus der Vermietung für die Container zwischen 2014 und 2016 deutlich geringer als die Auszahlungen an die Anleger sein. Demnach lag das Minus allein 2016 bei 173 Millionen Euro.

Fraglich ist, ob sich die Container nach Ablauf der Vertragslaufzeit überhaupt noch veräußern lassen.

Rechtsanwältin Sarah Mahler, Partnerin bei WinterWotsch Rechtsanwälte, warnt: "Anlegern droht eine Haftung bis hin zur Privatinsolvenz."

Nach der Konzeption der Fonds, etwa beim Angebot Nr. 5005 ist vorgesehen, dass der Anleger Eigentümer der Container wird und es am Ende der Laufzeit zum Rückkauf durch die P&R-Gruppe kommt.

"Kauft die P&R-Gruppe die Container aber nicht zurück, bleibt der Anleger Eigentümer und er muss für die weitere Wartung und Bewirtschaftung aufkommen. Die Eigentümerstellung ist dann mit unkalkulierbaren Folgekosten verbunden", so Rechtsanwältin Mahler weiter.

Anlegern droht daher nicht nur der Verlust des eingesetzten Kapitals, sondern darüber hinaus weitere unabsehbare finanzielle Verbindlichkeiten.

Anleger der P&R-Gruppe sollten sich nun über Handlungsmöglichkeiten, wie außerordentliche Kündigung oder Schadensersatzansprüche informieren, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen.

Schadensersatzansprüche können etwa darauf gestützt werden, wenn die Emissionsprospekte oder die Vermittler der Anlage nicht umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.
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