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Fahrverbote – was ist zu beachten?

Kleine Unachtsamkeiten unterlaufen fast allen Autofahrern einmal, der Weg zu einem einmonatigen Fahrverbot ist tatsächlich relativ kurz. In Bezug auf fehlende Rettungsgassen bei unfallbedingten Staus greift der Gesetzgeber jetzt härter durch: Wer Rettungsfahrzeuge blockiert, muss sowohl mit einer hohen Geldstrafe als auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Leiter der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller, erklärt: „Viele Autofahrer empfinden Letzteres dabei als die härtere Strafe, denn ein Fahrverbot schränkt die persönliche Freiheit ein.“ Ausgesprochen wird es bei gravierenden Ordnungswidrigkeiten, wie auch bei wiederholten Regelverstößen. Geldstrafen und Punkte in Flensburg kommen hinzu. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Für gewöhnlich erstreckt sich ein Fahrverbot auf einen Monat, in gravierenderen Fällen kann es auf drei Monate ausgeweitet werden.“

Fahrverbote drohen in folgenden Fällen:

Raser: Wird jemand ertappt, während er innerorts 30 km/h und außerorts 40 km/h zu schnell fährt, muss er den Führerschein für einen Monat abgeben. Das Fahrverbot wird auf drei Monate ausgeweitet, wenn jemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 70 km/h Stunde überschreitet. Rechtsanwalt Cäsar-Preller warnt: „Auch bei geringeren Überschreitungen kann ein Fahrverbot drohen – zum Beispiel, wenn jemand binnen eines Jahres (ab Rechtskraft des ersten Verstoßes) zweimal mit mehr als 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt wird.

Drängeln und zu dichtes Auffahren: Rechtsanwalt Cäsar-Preller führt aus: „Grundsätzlich gilt, dass der Führerschein eingezogen wird, wenn der Abstand zum Vordermann bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h in Metern geringer als 3/10 des halben Tachowertes ist. Bei 100 km/h sind das also 15 Meter. Wenn der Abstand unter 2/10 liegt, gibt es zwei Monate Fahrverbot.“

Alkohol- und Drogenkonsum: Bei 0,5-1,09 Promille ist der Führerschein für einen Monat weg. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Brenzlig wird es, wenn jemand durch alkoholbedingte Fahrfehler wie Schlangenlinien auffällt – dann droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.“

Rotlichtverstoß: Wer eine Ampel überfährt, welche länger als eine Sekunde Rot zeigt, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Unfallflucht: Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Unfallflucht wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Die Möglichkeit eines Fahrverbots ist hier größer, sie liegt zwischen einem und sechs Monaten. Bei erheblichen Sachschäden oder Verletzten kann es zu einem Führerscheinentzug kommen.“
Telefonieren am Steuer: Die Benutzung von Tablets und anderen elektronischen Geräten ist nicht gestattet, wenn der Fahrer zur Nutzung seinen Blick zu lange auf sie richten oder sie in der Hand halten muss. Zuwiderhandlungen können zu einem einmonatigen Fahrverbot führen.

Wiederholte Verstöße: Wer immer wieder als Verkehrssünder in Erscheinung tritt, etwa wiederholt mit dem Mobiltelefon in der Hand am Steuer ertappt wird, muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Wenden mitten auf der Straße: Rechtsanwalt Cäsar-Preller betont: „Rückwärtsfahren und riskante Wende- oder Überholmanöver führen rasch zu einmonatigen Fahrverboten. Strenger sind die Regeln an Bahnübergängen: Wer hier Vorschriften missachtet, etwa versucht, die Gleise trotz geschlossener Schranken zu überfahren, muss mit drei Monaten Fahrverbot rechnen.“

Wann muss ein Fahrverbot angetreten werden: Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, besteht eine sogenannte Schonfrist von vier Monaten (ab Rechtskraft der Entscheidung). Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Anders verhält es sich, wenn in den vergangenen zwei Jahren bereits einmal ein Fahrverbot bestand – dann tritt das Verbot sofort in Kraft.“

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis: Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Nach einem Fahrverbot erhält man den Führerschein zurück. Bei Entzug der Fahrerlaubnis prüfen die Behörden zunächst, ob sie wieder erteilt werden kann, oder ob eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angesetzt werden muss.“

Ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Das ist schwierig und nur selten möglich. Im Einzelfall prüft ein Gericht, ob eine unzumutbare Härte vorliegt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Fahrverbot die berufliche Existenz zu gefährden droht.“

Verstoß gegen ein Fahrverbot: Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Wer sich einem bestehenden Fahrverbot zu Trotz ans Steuer setzt, begeht eine Straftat. Diese kann neben einer hohen Geldstrafe zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.“
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