openPR Logo
Pressemitteilung

Widerspruch von Lebensversicherungen – Verbraucher sollten nicht doppelt zahlen

Wer seiner Lebensversicherung oder Rentenversicherung rückabwickeln möchte, hat gute Chancen, dies durch einen Widerspruch zu erreichen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Rückabwicklung möglich, wenn die Policen eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten.




Besonders gute Erfolgsaussichten bestehen bei Lebensversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei anderen Lebens-und Rentenversicherungen ist der Widerspruch möglich. „Der Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung ist eine interessante Option, um aus dem Vertrag auszusteigen. Im Vergleich zur Kündigung der Police ist der Widerspruch in der Regel finanziell auch deutlich attraktiver, weil der Versicherungsnehmer fast seine gesamten geleisteten Prämien zurückerhält und nicht nur den Rückkaufswert“, erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.



Dass die Versicherungskonzerne dem Widerspruch so ohne weiteres entsprechen, ist eher die Ausnahme. Daher ist in den meisten Fällen kompetente Hilfe notwendig, um den Widerspruch durchzusetzen. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass sog. Rückabwickler auf den Markt gekommen sind. Diese lassen sich im Erfolgsfall ihre Leistung üppig bezahlen. „Da ist die Ersparnis für den Verbraucher schnell dahin“, so Rechtsanwalt Kanz. Dementsprechend haben die Marktwächter der Verbraucherzentralen vor unseriösen Rückabwicklern gewarnt.



Verbraucher, die ihre Lebensversicherung widerrufen bzw. widersprechen wollen, sollten zunächst prüfen lassen, ob der Widerspruch überhaupt Erfolgsaussichten hat. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg bieten zwar viele aber nicht alle Rückabwickler diese Überprüfung an. Sind die Chancen für den Widerspruch gegeben, erfolgt dann zumeist die Vermittlung an einen Rechtsanwalt. Das bedeutet aber auch, dass der Verbraucher zweimal zahlen muss: Die Gebühren für den Anwalt und im Erfolgsfall die Gebühren für den Rückabwickler.



„Den Umweg über einen Rückabwickler können sich die Verbraucher buchstäblich sparen und sich direkt an kompetente Ansprechpartner wenden, die ihr Widerspruchsrecht durchsetzen können. Umso mehr können sie von einem erfolgreichen Widerspruch profitieren“, so Rechtsanwalt Kanz.



Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.



Mehr Informationen: http://www.lebensversicherungswiderruf.de/
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

KOSTENLOSE ONLINE PR FÜR ALLE
Jetzt Ihre Pressemitteilung mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
News-ID: 992123 • Views: 53

Diese Meldung Widerspruch von Lebensversicherungen – Verbraucher sollten nicht doppelt zahlen bearbeiten oder deutlich hervorheben mit openPR-Premium

Pressetext löschen Pressetext ändern

Mitteilung Widerspruch von Lebensversicherungen – Verbraucher sollten nicht doppelt zahlen teilen

Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Weitere Mitteilungen von Cäsar-Preller


Das könnte Sie auch interessieren:

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen Häufig ist die Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich. Dazu muss aber der Widerspruch der Police gegenüber dem Versicherer durchgesetzt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, …
copyright: cirquedesprit
Widerruf der Lebensversicherung bringt Verbrauchern mehr Geld als die Kündigung
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sollten für Millionen Verbraucher ein wichtiger Baustein für die Altersvorsoge sein. Doch diese Rechnung geht immer häufiger nicht mehr auf. Bevor die Police aber gekündigt wird, sollte geprüft werden, ob auch der Widerspruch möglich ist. Denn der bringt dem Verbraucher in der Regel einige Tausend Euro mehr. „Dieser …
Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglich
… Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Juni 2016 endete das ewige Widerrufsrechts für Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden. Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sind vom Ende dieses Widerrufsrechts nicht betroffen. Sie können immer noch widerrufen werden. Der Widerspruch kann erklärt werden, wenn die …
Rückabwicklung von Renten- bzw. Lebensversicherungen nach fehlerhafter Widerrufsbelehrung
… Vertragsabschluss ist der Widerspruch und die Rückabwicklung einer Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html) möglich, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Mit aktuellem …
Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
… Niedrigzinsphase hat Lebens- oder Rentenversicherungen für viele Verbraucher uninteressant gemacht. Der Widerrufsjoker kann den Ausstieg aus der unrentablen Police ermöglichen.Lebensversicherungen galten lange Zeit als wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch die andauernde Niedrigzinsphase hat ihre Spuren hinterlassen. Bei einigen Versicherungsunternehmen …
BVerfG: "Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonform
Das "ewige" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit klare …
Lebensversicherung - Widerspruch bringt häufig mehr als die Kündigung
… kann der Verbraucher auch noch einen Nutzungsersatz verlangen, da der Versicherer mit seinem Geld gearbeitet hat, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Der Widerspruch von Lebensversicherungen bietet sich besonders bei Verträgen an, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei anderen Policen ist …
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden Ebenso wie Darlehen können auch Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München …
Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich
Viele Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen erleben nicht das Ende ihrer Laufzeit, da sie schon vor Ablauf gekündigt werden. Auch in diesen Fällen ist ggf. der nachträgliche Widerruf möglich. Der Widerspruch bzw. Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist in der Regel dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht alle notwendigen …
Einschnitte bei der Lebensversicherung - Widerspruch prüfen
… Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Abschluss einer Lebensversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html)oder privaten Rentenversicherung war für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge. Durch die anhaltende …

Sie lesen gerade: Widerspruch von Lebensversicherungen – Verbraucher sollten nicht doppelt zahlen