Kündigt der Kreditnehmer vorzeitig seine Baufinanzierung, so hat die Bank grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung ihres entstehenden Schadens, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Zwar besteht seitens der Bank ein solcher Anspruch, jedoch sollte nicht jede Forderung einfach akzeptiert werden, so die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller.
Häufig sind die von den Banken berechneten Entschädigungen nämlich überhöht oder stehen der Bank überhaupt nicht zu.
So werden seitens der Banken regelmäßig das Sondertilgungsrecht oder die wegfallenden Verwaltungskosten nicht ordnungsgemäß berücksichtigt, wie die Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller erläutert.
Auch kommt es vor, dass Banken Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen, wenn nicht der Kunde, sondern die Bank selbst die Kündigung ausgesprochen hat.
Nach der nunmehrigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies jedoch nicht zulässig. Die Bank hat im Falle der Kündigung einen Anspruch auf Verzugszinsen und einen darüber hinausgehenden Schadensersatz, aber eben keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Zu Unrecht gezahlte Entschädigungen müssten sogar erstattet werden, erklärt die Kanzlei Cäsar-Preller.
Auch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen, wenn bereits zehn Jahre Zinsbindung abgelaufen ist. Dies gilt unter anderem auch dann, wenn eine längere Zinsbindung vereinbart wurde.
Aufgrund der Häufigkeit der Streitigkeiten um Vorfälligkeitsentschädigungen haben sich zahlreiche Gerichtsurteile herausgebildet, an welchen sich die Kunden orientieren können. Um hierbei nicht den Überblick zu verlieren, empfiehlt es sich jedoch, einen auf Bankenrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.
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Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung von Baufinanzierungen
Rechtsanwalt Christof Bernhardt
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