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Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Urteil des Gießener Landgerichts

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Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Urteil des Gießener Landgerichts

„Es ist wichtig, dass für Abtreibung nicht geworben werden darf, sie sind kein Teil des normalen medizinischen Betriebs“

Münster. Der Verein „Ärzte für das Leben“ begrüßt das heutige Urteil des Landgerichts in Gießen bezüglich einem Werbeverbot für Abtreibungen. „Wir freuen uns, dass das Gericht dem Vorschlag des Staatsanwalts gefolgt ist“, sagte heute Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins. Bei jeder Abtreibung wird ein wehrloser Mensch vorsätzlich getötet. Eine Werbung für diese weiterhin rechtswidrige Handlung hat in einer humanen Gesellschaft keinen Platz.
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