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baua: Praxis kompakt „Liste der Berufskrankheiten“ veröffentlicht

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Pressemitteilung von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

/ PR Agentur: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Fünf Krankheiten neu aufgenommen

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Asbestose und Lärmschwerhörigkeit sind typische Krankheiten, die durch berufliche Tätigkeiten ausgelöst werden können. Beide sind durch die Bundesregierung als anerkennungsfähige Berufskrankheiten gelistet worden. Die jetzt in aktualisierter Fassung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte „Liste der Berufskrankheiten“ führt alle Berufskrankheiten nach Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) auf.

Unter Berücksichtigung neuer medizinischer Forschungsergebnisse wurde die Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten am 1. August 2017 um fünf Krankheiten erweitert: Leukämie durch 1,3-Butadien, Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern, Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Die baua: Praxis kompakt „Liste der Berufskrankheiten“ gibt es im Internetangebot der BAuA unter der Adresse .

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.


Weitere Informationen:
- Direkter Link zur baua: Praxis kompakt „Liste der Berufskrankheiten“

Quelle: idw
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