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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Landgericht verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz

http://www.kanzlei-renner.de/Lombardium-Gruppe.html

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Das Landgericht Lübeck verurteilte einen Anlageberater zum Schadensersatz wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Ausgangssituation war, dass der Kläger auf eine Vermittlung seines Anlageberaters zeichnete. Dabei war der Anleger der Ansicht, durch den Anlageberater falsch beraten worden zu sein. Die Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko mithin bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Der Kläger fühlte sich schlecht beraten und mit seiner Klage forderte er Schadensersatz. Der beklagte Anlageberater konnte die richterliche Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte die zuständige Kammer des Landgerichts Lübeck der Argumentation der Klägerseite und verurteilte den Anlageberater. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts Lübeck setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“


Vgl. Sie auch:
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Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 – 22
E-Mail: E-Mail

Rechtsanwalt Renner vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Fondsanleger.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossene Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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