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23.10. in Kerpen: Strafprozess um Blockade von Braunkohlezügen

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Pressemitteilung von: Projektwerkstatt

Strafprozess in Kerpen - über 5 Jahre nach dem Geschehen: Eine der erste direkten Aktionen gegen die Braunkohle-Verstromung wird verhandelt!

Direkt danach: Weiterer Kohlezugblockade-Prozess!

Angeklagte wollen Freispruch, weil Tagebau und Kraftwerke nicht nötig sind, aber Klima und Landschaft zerstören


- Termin: Montag, 23.10., um 12.30 Uhr (zweiter Prozess dann um 14 Uhr)
- Ort: Amtsgericht Kerpen, Nordring 2-8, Saal 110/1. Etage
- Beteiligte: Drei Angeklagte und Verteidiger*innen, Ankläger, Gericht, Zeugen
- Anklage: Störung von Betrieben, die der Versorgung der Bevölkerung dienen, durch Anketten vor einem Braunkohle-Transportzug
- Kontakt: Jörg Bergstedt (einer der Anklagten) via Projektwerkstatt (06401-903283, bis 18.10.) oder 01522-8728353 (befindet sich ab 20.10. in der Region Köln/Kerpen/Düren)

Hintergrund
Das Jahr 2012 war der Beginn vielfältiger direkter Aktionen gegen die klima- und landschaftszerfressende Braunkohleverstromung: Der Hambacherforst wurde besetzt, die Klimacamps bildeten den Rahmen für Gleisblockaden und vielfältigen Widerstand – und eine Gruppe von fünf Personen aus fünf Ländern probte erstmals das Anketten an die Gleise eines Braunkohlezuges. Das alles zusammen schuf eine Entwicklung, die den vorher nur regionalen Protest zu einem bundesweiten Thema machte und schon drei Jahre später in spektakuläre Massenproteste mündete. Nun also, genauer am 23. Oktober um 12.30 Uhr am Amtsgericht Kerpen, steigt ein Strafprozess, der diese Anfangszeit direkter Aktionen und seine Wirkung auf die politische Entwicklung in den Mittelpunkt rücken und einer formalen Bewertung unterziehen wird.

Spannend ist, dass am gleichen Tag um 14 Uhr im selben Saal ein weiterer Prozess ebenfalls zum Vorwurf "Störung öffentlicher Betriebe" verhandelt wird. Dem Beschuldigten wird ebenfalls vorgeworfen, bei einer Hambachbahn-Blockade mitgemacht zu haben – allerdings über drei Jahre später im Herbst 2015. Es werden also die gleichen Fragen nach der Strafbarkeit einer solchen Blockade diskutiert werden müssen. Gleichzeitig beweist der zweite Prozess die Wirksamkeit der um 12.30 Uhr verhandelten Tat, zeigt er doch, dass die erste Blockade Nachahmung fand und somit wirksam war.

Die Angeklagten wollen aus der Anklage zudem eine politische Abrechnung mit der Braunkohle formen. Die rechtliche Frage bietet dabei in der Tat eine Menge Zündstoff. Denn die anklagende Staatsanwaltschaft behauptete, die Braunkohle sei für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig. Sie bastelte daraus den Vorwurf nach § 316b, Abs. 1 Nr. 2, 2. Variante, also die Behinderung "eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens". Was aber soll an einer Kohlebahn wichtig sein, die Brennstoff für Exportstrom liefert, wollen die angeklagten Aktivisten fragen. Sie lehnen den weiteren Abbau und die Verstromung der Braunkohle ab, weil diese nur Profitinteressen diene. Jörg Bergstedt, einer der Angeklagten, formuliert es noch drastischer: „Die Braunkohle dient nicht der Versorgung der Bevölkerung, sondern deren Entsorgung! Wenn der Klimawandel so weitergeht, werden nicht nur die abgebaggerten Dörfer verschwunden sein, sondern ganz Inseln, Landstriche, Länder und vor allem der Lebensraum von Millionen bis Milliarden Menschen!“

Doch die Angeklagten bezweifeln nicht nur die in der Anklage vorhandene Behauptung über die Notwendigkeit der Braunkohleverstromung. Für sie war der Akt zivilen Ungehorsams nötig, um auf deutlich höherwertige Gefahren und damit Schäden für andere Rechtsgüter hinzuweisen. Gerade die spektakuläre Aktivitäten des Jahres 2012 trugen dazu bei, dass aus dem regionalen ein internationaler und großer Widerstand wurde, der das Thema Braunkohle spürbar in den Mittelpunkt politischer Auseinandersetzung gebracht hat. Die richtet sich gegen die Erweiterung von Tagebauflächen, den Abriss von ganzen Orten, das Verfeuern der Kohle, den Massenausstoß von Klimagasen und insgesamt ein Wirtschaftssystem, was all diese Zerstörung bewirkt und braucht. Das Ziel der symbolischen Aktionen wurde erreicht: Inzwischen ist der Braunkohlewiderstand breit und politisch wirksam geworden. Die Durchsetzung des Kohleausstiegs scheint möglich. Damit ist die Grundlage für einen Freispruch nach § 34 StGB geschaffen, denn neben den Rechtfertigungsgründe für die Aktion (Schutz des Klima usw.) war die Aktion auch wirksam und angemessen - zwei wichtige Kriterien des Paragraphen, der regelt, dass mensch Gesetze brechen darf, um höherwertige Ziele zu erreichen. Erst kürzlich wurde Reporter vom Landgericht Magdeburg nach diesem Paragraphen freigesprochen, die illegal eine Tierfabrik betreten hatten, um Aufnahmen von den dortigen Quälereien zu machen. „Genau das wünschen wir uns auch“, formulieren die Angeklagten. „Unser Ziel ist ein Freispruch, weil Braunkohle überflüssig und/oder der Widerstand gerechtfertigt ist - 2012 genauso wie heute!“ Der Prozess dürfte also spannend und für den weiteren Widerstand wegweisend sein. Denn immerhin eines ist klar: Das Frage- und Antragsrecht im Prozess liegt bei den Angeklagten und ihren Verteidiger*innen. Mit welchen Mitteln Staatsanwaltschaft und die möglicherweise als Zeug*innen zu ladenden RWE- und Behördenvertreter*innen die weitere Zerstörung von Landschaft und Klima verteidigen werden, wird der 23.10. zeigen – oder darauf folgende weitere Termine.
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