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Schiffsfonds EEH MS Anke insolvent – Schadensersatzansprüche der Anleger

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Wieder einmal ist aus den Hoffnungen auf eine stattliche Rendite bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds nichts geworden. Die Gesellschaft des vom Elbe Emissionshaus aufgelegten Schiffsfonds EEH MS Anke ist pleite. Das Amtsgericht Tostedt hat das Insolvenzverfahren am 6. Oktober 2017 regulär eröffnet (Az.: 22 IN 67/17).




Über einen langen Zeitraum boomte die Schifffahrtbranche. Als die weltweite Finanzkrise 2008 einsetzte, bedeutete dies aber einen Wendepunkt. Die Folgen waren schnell in der Handelsschifffahrt zu spüren. Die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erreicht werden und etliche Schiffsfonds gerieten in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten. Als das EEH Elbe Emissionshaus den Schiffsfonds MS Anke ab Herbst 2009 zur Beteiligung anbot, schien es ein Pluspunkt zu sein, dass das Schiff zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren fest verchartert war. Doch schon nach kurzer Zeit wurde der Vertrag von dem Charterer überraschend wieder gekündigt und die Probleme nahmen auch bei diesem Schiffsfonds ihren Lauf. Letztlich musste Insolvenzantrag gestellt werden. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten müssen.



Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller erklärt, dass sich die betroffenen Anleger aber auch gegen die drohenden Verluste wehren können: „Beteiligungen an Schiffsfonds sind spekulative Geldanlagen. Aufgrund der bestehenden Risiken sind sie daher in aller Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet. Doch genau mit diesem Argument wurden die Anleger erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen oft geködert. Das kann Schadensersatzansprüche der Anleger ausgelöst haben.“



Denn Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dabei dürfen nicht nur die Vorzüge der Kapitalanlage dargestellt werden, sondern auch die bestehenden Risiken müssen den Anlegern umfassend erklärt werden. Zu diesen Risiken zählen etwa die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. „In den Beratungsgesprächen fielen die Risiken häufig mehr oder weniger unter den Tisch. Stattdessen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds trotz der bestehenden Risiken auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Wegen Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.



Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.



Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
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