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Gewerbedarlehen bei der Sparkasse Mainz – Unzulässige Gebühren zurückfordern

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Vorformulierte Klauseln zur Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Darlehen sind unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 4. Juli 2017 entschieden (Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). „Bis zur Sparkasse Mainz hat sich dieses Grundsatzurteil wohl noch nicht rumgesprochen. Zumindest stellt sie sich quer, derartige Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.



Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt einen Mandanten im Rechtsstreit mit der Sparkasse Mainz. Dort hatte er ein Gewerbedarlehen aufgenommen und zusätzliche Gebühren dafür gezahlt. Als er diese zurückverlangte, weigerte sich die Sparkasse. Dies begründete sie damit, dass sie keine Bearbeitungsgebühren, sondern sogenannte „Strukturierungsgebühren“ von dem Kunden verlangt habe. „Wo soll der Unterschied sein? Anderer Name, gleicher Inhalt. Die Sparkasse hat unserem Mandanten ein Gewerbedarlehen gewährt und dafür nicht nur Zinsen, sondern zusätzliche Gebühren verlangt. Nach der Rechtsprechung des BGH ist das nicht zulässig“, so Cäsar-Preller.



Denn der BGH habe eindeutig entschieden, dass auch bei Gewerbedarlehen vorformulierte Klauseln zur Erhebung von laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren unwirksam sind. Ebenso wie der Verbraucher werde ein Unternehmer oder Gewerbetreibender dadurch unangemessen benachteiligt. Cäsar-Preller: „Dementsprechend können solche zu Unrecht erhobenen Gebühren von den Kreditinstituten rückwirkend bis 2014 zurückverlangt werden.“



Da gerade bei Unternehmerkrediten auch bei solchen Bearbeitungsgebühren schnell beachtliche Summen zusammenkommen, sei es nicht verwunderlich, wenn sich die Kreditinstitute gegen die Rückerstattung sperren. „Banken und Sparkassen haben sich in der Vergangenheit schon oft erfinderisch gezeigt, wenn es darum ging, Gebühren einen neuen Namen zu geben. Die Sparkasse Mainz ist da sicher kein Einzelfall. Doch das ist alles nur alter Wein in neuen Schläuchen und ändert nichts an der Rechtslage“, erklärt Cäsar-Preller.



Unternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende können daher prüfen, ob die Geldinstitute bei der Kreditvergabe zu Unrecht Gebühren von ihnen verlangt haben und diese Gebühren zurückverlangen.



Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
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