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Biogasrat+ fordert Korrektur im Ausschreibungsverfahren für Biomasse

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Erste Ausschreibungsrunde diskriminiert moderne und effiziente Neuanlagenkonzepte

Berlin, 19.09.2017. Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasse und insbesondere die geringe Beteiligung von Neuanlagen sind wenig überraschend, erklärt der Biogasrat+ e.V. anlässlich der Bekanntgabe der erteilten Zuschläge durch die Bundesnetzagentur. „Ein wesentlicher Grund hierfür ist vor allem die aktuell geltende Gebotshöchstgrenze von 14,88 Ct/kWh für Neuanlagen im Ausschreibungsverfahren, die gerade die effizienten und energiewirtschaftlich sinnvollen Bioenergieprojekte massiv benachteiligt“, kritisiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V.. Bereits im Rahmen der EEG-Novelle 2016 hatte der Verband die eklatante Diskriminierung von Biomasse-Neuanlagen im Ausschreibungsverfahren bemängelt und eine Korrektur des Gebotshöchstwertes von 14,88 ct/kWh auf 16,9 ct/kWh gefordert, der bislang nur für Bestandsanlagen gilt. „Neuanlagen haben gegenüber Bestandsanlagen zusätzliche Kapitalkosten von durchschnittlich 2,0 ct/kWh. Wenn es tatsächlich einen Ausbau von 150 Megawatt pro Jahr und perspektivisch 200 Megawatt pro Jahr bei der Stromerzeugung aus Biomasse geben soll, dann müssen Neuanlagen im Ausschreibungsverfahren eine wettbewerbliche Chance bekommen“, erklärt der Verband.


Biogas und Biomethan leisten bereits heute im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung und haben das Potenzial, einen wesentlich größeren Beitrag – weit über 2030 hinaus – bei der Minderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen zu erbringen. „Wir erneuern daher unsere Forderung an die künftige Bundesregierung, den Gebotshöchstwert für Neuanlagen auf 16,9 ct/kWh im Ausschreibungsverfahren anzupassen, damit moderne, effiziente und energiewirtwirtschaftlich sinnvolle Bioenergieprojekte in Deutschland eine Zukunft haben“, so Hochi.

Weitergehende Vorschläge zur Einführung von sogenannten Korrekturfaktoren nach Anlagengrößen im Ausschreibungsverfahren lehnt der Biogasrat+ e.V. als wettbewerbsverzerrend ab. „Die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens haben klar gezeigt, dass auch kleine und mittlere Anlagenkonzepte Zuschläge erhalten haben. Mit willkürlich festgelegten Korrekturfaktoren sollen pauschal kostenineffiziente Bioenergieprojekte bevorzugt werden. Das erinnert an überholte Förderregime und widerspricht dem marktwirtschaftlichen Ansatz bei der Vergütung für erneuerbaren Strom, der von der Politik gefordert wird und dem sich unsere Unternehmen aktiv stellen.“

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
E-Mail
Tel.: +49 30 206 218 100
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