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Hausratversicherung nicht vergessen: Wenn Kinder das Elternhaus verlassen:

Im Durchschnitt sind junge Menschen 23,8 Jahre alt, wenn sie das Elternhaus verlassen. Die erste eigene Wohnung ist oft auch ein finanzieller Kraftakt: Küche, Esszimmer, Schlafzimmer sowie die Erstausstattung an Haushalts- und Elektrogeräten gehen schnell ins Geld. Über die Hausratversicherung der Eltern sind Kinder nicht mehr versichert, wenn sie ihren ersten eigenen Haushalt gründen, erklärt die uniVersa. Oftmals lohnt es sich jedoch beim Versicherer der Eltern nachzufragen, ob es beim Übergang finanzielle Hilfen gibt. So sind zum Beispiel bei der uniVersa im Komfort- und Exklusivtarif der Eltern familienfreundliche Extras enthalten: Der neue Haushalt gilt während der ersten sechs Monate bei den Kindern beitragsfrei versichert, wenn sie innerhalb dieser Zeit eine eigene Hausratversicherung bei der uniVersa abschließen. Auf diese erhalten sie zusätzlich einen Sondernachlass von zehn Prozent des Beitrages. Versichert ist der Hausrat gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eltern können den Auszug ihres Kindes auch zum Anlass nehmen, um die Versicherungssumme ihres Vertrags zu überprüfen und anzupassen.
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