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Online-Rechtsportal hilft Autobesitzern im Diesel-Abgasskandal

Nürnberger Legal-Tech Startup mit neuem Projekt:

Nürnberg, 12.09.2017. Mit autoverhandlung.de startet das Legal-Tech-Startup GDF GmbH jetzt sein erstes Online-Rechtsportal. Das Unternehmen bietet Autobesitzern Hilfestellung zu Themen wie Manipulations-Software, dem Diesel-Abgas-Skandal und dem Widerruf von Finanzierungs- und Leasing-Verträgen. Neben der Bereitstellung umfassender Informationen kann über das Portal auch der passende Rechtsbeistand beauftragt werden.

Geschädigte erhalten auf dem Portal einen Überblick über aktuelle Urteile, Experteneinschätzungen sowie Hintergrundinformationen aus Politik und Gesellschaft. Zudem können Verbraucher rechtlichen Beistand direkt online beauftragen. „Viele Betroffene sind verunsichert. Sie wissen nicht, wie sie sich im möglichen Betrugsfall verhalten sollen. Wir klären Verbraucher über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten auf und bieten schnelle Rechtshilfemöglichkeiten“, erklärt Tobias Gussmann, Geschäftsführer von autoverhandlung.de und Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung von Kfz-Streitfällen.

Schnelle Abwicklung und volle Kostenkontrolle

Gussmann sieht vor allem in der schnellen Abwicklung über autoverhandlung.de einen großen Vorteil: „Vielen Autokäufern bleibt nicht mehr viel Zeit, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist zu reagieren. Nur eine schnelle Abwicklung sichert alle ihre Ansprüche.“, so Gussmann. Er legt Verbrauchern außerdem die Prüfung ihrer Rechtsschutzversicherung nah: „Häufig übernimmt die Private Rechtsschutz die Kosten für rechtliche Streitfälle im Kfz-Bereich, insbesondere auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Bei wirtschaftlichen Problemen des Kunden kann das Mandat über autoverhandlung.de auch auf Erfolgshonorarbasis erteilt werden.“, erklärt der Fachanwalt. Damit sei auch eine vollständige Kontrolle über die Kosten gewährleistet.

Die Vorteile für Verbraucher auf einen Blick:

• Professionelle Rechtsvertretung durch kompetente Fachanwälte
• Schnelle Abwicklung auch bei drohender Verjährung
• Keine versteckten Zusatzkosten
• Umfassendes Informationsangebot zur neuesten Rechtsprechung
• Volle Kostenkontrolle über das Erfolgshonorarmodell möglich
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