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Air Berlin Insolvenz – Ansprüche der Anleihe-Anleger

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Anleger der diversen Air Berlin Anleihen müssen aufpassen, dass die Pleite der Fluggesellschaft für sie nicht zur totalen Bruchlandung wird. Ihnen drohen nach der Insolvenz hohe finanzielle Verluste, die im schlimmsten Fall im Totalverlust ihres investierten Geldes enden können.




Die wirtschaftlichen Probleme bei Air Berlin zogen sich schon seit Jahren hin. Als nun der Hauptaktionär Etihad zu keinen weiteren Finanzspritzen mehr bereit war, stellte die Fluggesellschaft am 15. August 2017 Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung, dem das zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entsprochen hat. Eine positive Fortführungsprognose sei nicht mehr gegeben, teilte das Unternehmen in einer Pflichtmitteilung mit. „Auch wenn die Insolvenz am Ende nicht überraschend kommt, kann das für die Anleihe-Anleger und Aktionäre eine ganz harte Landung werden. Die Kurse sind nach Bekanntwerden der Insolvenz schon eingebrochen und im Insolvenzverfahren werden die Forderungen aller Gläubiger wohl kaum vollauf bedient werden können“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.



Der Kampf um die Sahnestücke der Air Berlin Gruppe hat längst begonnen. Eine Zerschlagung des Unternehmens ist wahrscheinlich. Durch den Verkauf verschiedener Unternehmensteile dürfte zwar auf der einen Seite Geld in die Insolvenzkasse gespült werden, auf der anderen Seite ist Air Berlin aber auch hoch verschuldet. Daher ist es völlig offen, wie viel die Anleger von ihrem Geld wiedersehen werden. „Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird, können die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dadurch kann zumindest ein Teil des finanziellen Schadens aufgefangen werden. Um die Verluste darüber hinaus in Grenzen zu halten, können weitere rechtliche Möglichkeiten ergriffen werden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.



Anleger konnten sich nicht nur über Aktien, sondern auch über verschiedene Anleihen an Air Berlin beteiligen. So emittierte das Unternehmen im Jahr 2011 eine Anleihe mit einem Volumen von 150 Millionen Euro, das noch um weitere 75 Millionen aufgestockt wurde. Im April 2018 hätte die Anleihe zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus begab die Fluggesellschaft noch diverse weitere Anleihen im teils dreistelligen Millionenbereich.



„Anleger können prüfen lassen, ob in den Emissionsprospekten auf die bestehenden Risiken ausreichend hingewiesen wurde. Ebenso hätten die Anlageberater bzw. Vermittler über die bestehenden Risiken und insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts aufklären müssen“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Wurden diese Informationspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater oder Vermittler entstanden sein.



Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.



Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de
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