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MPC Deepsea Oil Explorer: Landgericht Köln verurteilt Sparkasse wegen Falschberatung

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Das Landgericht Köln entschied über eine Klage eines Anlegers einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Fonds 387 – MPC Deepsea Oil Explorer gegen die vermittelnde Sparkasse. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Die Anlageberater seiner Sparkasse rieten ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Deepsea Oil Explorer an. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Sparkasse vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Es gelang der Beklagten auch nicht, dass Landgericht Köln davon zu überzeugen, dass der Kläger in Kenntnis der Risiken sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Das Landgericht Köln stellte fest, dass die Anlageberater verpflichtet waren, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Köln der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“


vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/MPC_Fonds.html#MPCDeepsea

Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 – 22
E-Mail: E-Mail

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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