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Autokartell – Hoher Schaden für Kunden – Pkw-Besitzer können sich wehren

copyirhgt: pixelio.de

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Noch vor Jahren dachten viele Käufer eines Diesel-Fahrzeugs, dass sie sich ein sparsames und umweltschonendes Auto zugelegt haben. Wie sich die Zeiten seit dem Abgasskandal geändert haben. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden ist sicher, dass viele der geschädigten Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags haben. „Inzwischen beherrscht ja nicht nur VW die Schlagzeilen, sondern auch andere Autobauer wie Mercedes, BMW, Audi oder Porsche geraten in den Fokus. Legt man zu Grunde, dass der Schaden etwa 15 Prozent des Kaufpreises beträgt, lässt sich leicht ausrechnen, wie groß der Schaden für jeden einzelnen Käufer ist“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller


Das ganze Ausmaß des Abgasskandals ist dabei noch gar nicht absehbar. Am Wochenende sorgte ein Bericht des „Spiegel“ noch für weiteres Aufsehen. Demnach haben sich die deutschen Autobauer VW, Porsche, Audi, BMW und Daimler schon seit den 90er Jahren regelmäßig in Arbeitskreisen getroffen, um Fragen zu Kosten, Technik, Zulieferer oder auch zur Abgasreinigung abzusprechen.

Laut „Spiegel“-Informationen haben sowohl Daimler als auch VW eine Selbstanzeige beim Bundeskartellamt gestellt. Es besteht der Verdacht, dass zumindest ein Teil der Absprachen gegen das Kartellrecht verstoßen und die 5 Hersteller ein Auto-Kartell gebildet haben. Bewahrheitet sich der Verdacht, drohen den Autobauern Bußgelder in Milliardenhöhe. „Wenn sich VW und Daimler freiwillig gemeldet haben, deutet einiges auf illegale Absprachen hin. Denn durch die Selbstanzeigen können sie auf mildere Bußgelder hoffen oder als Kronzeuge sogar straffrei ausgehen“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Ob tatsächlich Verstöße gegen das Kartellrecht vorliegen, muss nun von den zuständigen Wettbewerbsbehörden ermittelt werden. Bestätigt sich der Verdacht, können alle Geschädigten des Kartells Schadensersatzansprüche geltend machen. „Bis dahin kann allerdings noch einige Zeit vergehen. So lange müssen die Autokäufer aber nicht warten. Sie können umgehend ihre Rechte geltend machen“, so Cäsar-Preller.

Denn unabhängig von möglichen illegalen Absprachen können die Käufer von betroffenen Diesel-Fahrzeugen auch schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen müssen sich nicht mit einer Nachrüstung begnügen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller und sein Anwaltsteam vertreten bereits zahlreiche geschädigte Autobesitzer. Die Chancen auf Schadensersatz steigen, ist Cäsar-Preller überzeugt. Die Rechtsprechung verschiedener Gerichte kippte zuletzt schon zu Gunsten der Verbraucher.

„Von der Anfechtung des Kaufvertrags bis zum Widerruf des Autokredits stehen den Diesel-Besitzern verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen“, erklärt Cäsar-Preller. Der Widerruf des Autokredits ist besonders dann, wenn das Fahrzeug seit dem 11. Juni 2010 über eine Autobank finanziert wurde, interessant. Hat die Bank dann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Widerruf zeitlich unbegrenzt erfolgen, weil die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. Mit dem Widerruf des Kredits wird auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Kunde erhält sein Fahrzeug zurück und bekommt seine geleisteten Raten zurück. Die Bank darf für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz abziehen. Cäsar-Preller: „Wurde der Autokredit erst seit dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, muss ggf. noch nicht einmal der Nutzungsersatz gezahlt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
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