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Umweltministerium als Steigbügelhalter der Mineralölindustrie

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Verordnungsentwurf diskriminiert saubere Mobilität mit Biokraftstoffen

Berlin, 21.04.2017. Der aktuelle Verordnungsentwurf zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen (UER) im Kraftstoffsektor bremst die am Markt verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffe massiv aus und blockiert die Dekarbonisierung des Verkehrssektors, erklärt der Biogasrat+ e.V. in seiner aktuellen Stellungnahme. „Das Umweltministerium macht sich hier zum Steigbügelhalter der Mineralölindustrie“, kritisiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Bioenergieverbandes, die geplante Rechtsverordnung. So sollen künftig Emissionsminderungen bei der Förderung fossiler Kraftstoffe auf die ohnehin schon zu niedrig angesetzte deutsche Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden dürfen, obgleich diese Emissionsminderungen im Ausland erfolgen und keinen Klimaschutzbeitrag in Deutschland leisten. „Wir sehen auf der einen Seite den ungebremsten Anstieg der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor aufgrund des größeren Verkehrsaufkommens, diese liegen nun sogar höher als 1990. Auf der anderen Seite stehen wir vor der paradoxen Situation, dass die Mineralölindustrie weniger Biokraftstoffe einsetzen muss, um ihre Treibhausgasminderungspflichten zu erfüllen, weil die Biokraftstoffe effizienter geworden sind. Die geplante Anrechnung von UER-Maßnahmen führt dazu, dass noch weniger klimafreundliche Biokraftstoffe eingesetzt werden müssen“, konstatiert Hochi. Der Biogasrat+ fordert daher, dass die UER-Maßnahmen nicht auf die deutsche THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen bzw. alternativ eine sofortige Anhebung der deutschen THG-Minderungsquote und perspektivisch eine ambitionierte Weiterentwicklung auf 16 Prozent bis 2030.


Scharf kritisiert der Verband auch die Verzögerungen bei der Verabschiedung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und die politische Stigmatisierung konventioneller Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse: „Die derzeitige Blockadehaltung des Umweltministeriums verhindert den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe und einen wirksamen Klimaschutz im Verkehrssektor. Biokraftstoffe sind für eine klimafreundliche Mobilität unverzichtbar; allein durch die Nutzung von Biomethan als grünem Kraftstoff können THG-Emissionen von bis zu 95 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen eingespart werden. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass die Potenziale der markteingeführten und fortschrittlichen Biokraftstoffe gleichermaßen gehoben werden können.“ Aus Sicht des Biogasrat+ e.V. sind dafür insbesondere die Beibehaltung der Höchstgrenze von 7 Prozent für den Einsatz konventioneller Biokraftstoffe und die Einführung einer energetischen Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe wie Biomethan in der 38. BImSchV erforderlich. Um ausreichende Anreize für Investitionen in fortschrittliche Kraftstoffe zu schaffen, sollte die Unterquote im Jahr 2020 0,2 Prozent betragen und in den Folgejahren auf 0,5 Prozent in 2023 ansteigen.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
E-Mail
Tel.: +49 30 206 218 100
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