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Bundesregierung als Totengräber einer dezentralen Energieversorgung

Biogasrat

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Biogasrat+ e. V. kritisiert Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes

Berlin, 19.05.2016. In seiner heute vorgelegten Stellungnahme zum „Diskussionsentwurf“ der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes schlägt der

Biogasrat+ e. V. Alarm und fordert gravierende Änderungen sowie ein klares Bekenntnis der Regierung zu einer weiteren Förderung dezentraler Energiekonzepte. Mit der willkürlichen Diskriminierung von Strom aus Biomasse, der nach Plänen des Bundesministeriums der Finanzen im Stromsteuergesetz künftig nicht mehr als erneuerbare Energie gelten soll, wird die Branche systematisch benachteiligt, warnt der Verband. In der Konsequenz wäre damit künftig eine Stromsteuerbefreiung für Strom aus Biomasse (§ 8e StromStG-Entwurf) ausgeschlossen. „Strom aus Biomasse gilt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz als erneuerbare Energie und muss daher auch im Stromsteuergesetz als erneuerbare Energie definiert werden“, fordert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., „Alles andere ist völlig inakzeptabel.“ In seiner Stellungnahme spricht sich der Verband daher für die Fortführung der Stromsteuerbefreiung für erneuerbare Energien in der geltenden Fassung des Stromsteuergesetzes (§ 9 Abs. 1 StromStG), eine Fortführung der Energiesteuerentlastung für KWK-Anlagen gemäß § 53a und 53b EnergieStG sowie die Fortführung der Energiesteuerbefreiung für Biokraftstoffe im EnergieStG aus.

Auch die vorgesehene Regelung zur Abschaffung der Kombinationsmöglichkeit von EEG-Vergütung und Stromsteuerbefreiung unter dem Vorwand einer vorgeblichen, europarechtlich nicht zulässigen, Überförderung lehnt der Biogasrat+ ausdrücklich ab. „Wir fordern die Beibehaltung der bestehenden Regelungen, die eine sinnvolle Kombination von Stromsteuerbefreiung und EEG-Vergütung für Bestands- und Neuanlagen vorsehen“, so Hochi. Der Verband ist damit auf einer Linie mit dem Bundesrat, der in seiner Stellungnahme zum Strommarktgesetz keine beihilferechtlich bedenkliche Überförderung durch die Kombination von EEG-Förderung und Stromsteuerbefreiung für erneuerbaren Strom erkennen konnte. „Hier sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, mit aller Konsequenz und den notwendigen Mitteln ihre Rechtsauffassung gegenüber der EU-Kommission zu vertreten, dass das EEG keine staatliche Beihilfe darstellt“, erklärt der Verband. In diesem Zusammenhang müsse auch ernsthaft hinterfragt werden, inwieweit die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der EU, mit denen das BMF im vorgelegten Entwurf die Streichungen und Einschränkungen bei Stromsteuerbefreiungen und Energiesteuerentlastungen primär begründet, überhaupt eine rechtliche Bindungswirkung für Deutschland entfalten.

Bereits heute gibt es zahlreiche dezentrale Konzepte zur regionalen Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien, die im Vertrauen auf die Förderung nach dem EEG und einer Stromsteuerbefreiung gemäß Stromsteuergesetz geplant und realisiert wurden. Mit der geplanten Änderung sind bestehende und zukünftige Investitionen in dezentrale erneuerbare Vermarktungskonzepte massiv bedroht, die nicht nur im Sinne einer Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt unverzichtbar sind, sondern auch die Akzeptanz für die Energiewende im ländlichen Raum positiv unterstützen. „Im vorgelegten Entwurf ist leider nur wenig Gutes für die Stärkung und Weiterentwicklung der dezentralen Energieversorgung in Deutschland zu finden“, bedauert Hochi. „Es bedarf daher in den anstehenden Verhandlungen entscheidender und maßgeblicher Änderungen.“
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