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Biogasrat fordert Ausschreibungsregelungen für Biogas und Biomethan - jetzt!

Biogasrat

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EEG 2016 muss erneuerbarer Energie aus Biomasse eine Zukunft geben

Berlin, 15.04.2016. „Der offizielle Referentenentwurf zum EEG 2016 ist für die Bioenergiebranche eine große Enttäuschung“, bedauert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., „Wir haben seit Monaten in allen Diskussionen, deutlich gemacht, dass ein faires Ausschreibungsmodell für Biomasse mit Inkrafttreten des EEG 2016 für die Zukunft der Branche unverzichtbar ist.“ Der Biogasrat+ lehnt die geplante Regelung der Ausschreibung für Biogas und Biomethan über eine Verordnungsermächtigung weiterhin entschieden ab. „Auch wenn das Bundeswirtschaftsministerium nun eine Umsetzung der Verordnungsermächtigung noch in dieser Legislaturperiode ankündigt, gibt uns das nicht den dringend benötigten sicheren gesetzlichen Rahmen und die Planungssicherheit für eine Weiterentwicklung der Branche.“ Die Ausschreibung für Biomasse muss jetzt im EEG 2016 geregelt werden, mit Beginn der Ausschreibungen zum 01.01.2017.

Als unzureichend wertet der Verband auch den bislang vorgesehenen Ausbaupfad für Biomasse von 100 MW Brutto pro Jahr. „Faktisch ist das ein klarer Rückbaupfad für Biomasse. Um der Branche ein moderates wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen, fordern wir ein Ausschreibungsvolumen von 100 MW netto pro Jahr allein für Neuanlagen sowie eine Sicherung für Bestandsanlagen und die Erweiterung von Bestandsanlagen mit dem Ziel die bestehende Leistung zu erhalten“, so Hochi.

Scharf kritisiert der Biogasrat auch die im Referentenentwurf genannte Gebotshöchstgrenze von 14,88 Cent/kWh für Biomasse, die im Fall der Umsetzung der Verordnung für die Ausschreibung von Biomasse gelten soll: „Ein wirtschaftliches Agieren der Marktbeteiligten und damit ein Zubau von Neuanlagen ist bei dieser Gebotshöchstgrenze völlig unrealistisch“, betont Hochi und fordert, die Gebotshöchstgrenze wettbewerblich zu ermitteln und nicht willkürlich politisch festzuschreiben.

„Es bedarf substantieller Änderungen im vorliegenden Referentenentwurf damit Biogas und Biomethan weiterhin ihren erheblichen Beitrag für den Erfolg der Energiewende leisten können. Wir setzen auf die Unterstützung der Parlamentarier und der Bundesländer im weiteren Gesetzgebungsverfahren“, so Hochi.
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