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VW-Dieselskandal: Klagen auf kostenlose Neulieferung weiterhin aussichtsreich

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Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt

/ PR Agentur: Kanzlei Th. Schmidt, Berlin
Noch bis Ende 2018 können Diesel-Skandal-Geschädigte Klagen gegen markengebundene Vertragshändler Klagen auf Lieferung eines kostenlosen neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Serie erheben.

Ebenso wie Rücktrittsklagen und Klagen aus "unerlaubter Handlung" sind diese Neulieferungsklagen noch bis zum Ablauf der Verjährung am 31.21.2018 möglich.

Zwar haben das OLG Brandenburg, OLG Dresden und das OLG Stuttgart entschieden, dass ein Händler sich eine mögliche Täuschung der Volkswagen AG nicht zurechnen lassen müsse und auch EU-Vorschriften nicht von Bedeutung seien, allerdings wird sich eine andere Auffassung voraussichtlich beim BGH bzw. EuGH durchsetzen. VW hat jedenfalls auch für eine solch verjährte Neulieferungsklage Vergleichsverhandlungen bereits in 2. Instanz angeboten, die meine Mandantschaft jedoch hat scheitern lassen. Im nächsten Jahr wird sich der BGH mit dem Fall befassen müssen und dann wissen wir mehr.

In der Zwischenzeit haben OLG Oldenburg, 2 U 9/18, OLG Karlsruhe, 13 U 17/18, OLG München, 8 U 1706/17 zu erkennen gegeben, dass Ansprüche gegen VW direkt aus sog. "unerlaubter Handlung" begründet sein können. Empfehlenswert ist deshalb, eine Klage rechtzeitig vor Jahresende sowohl gegen den Vertragshändler der Marken VW, Audi, Skoda, Seat als auch gleichzeitig gegen die Volkswagen AG zu erheben.
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