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Ärztinnen kritisieren mangelhafte Umsetzung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)

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Pressemitteilung von: Gundel Köbke - Kommunikation

/ PR Agentur: Kommunikation
Zum Offenen Brief an Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesgesundheitsminister Spahn sowie die Gesundheitsminister*innen und Familienminister*innen der Länder

Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) kritisiert mangelhafte Umsetzung des neuen Mutterschutzgesetzes und befürchtet sehr restriktive Tätigkeitsverbote für Ärztinnen während der Schwangerschaft, die Arbeitsverboten gleichkommen.


In einem Offenen Brief an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie die entsprechenden Länderministerien macht der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) auf die mangelhafte fachliche Umsetzung der im neuen Gesetz enthaltenen Gefährdungshaftung aufmerksam und fordert dringende Nachbesserungen bei den Gewerbeaufsichtsämtern.

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Ärztinnenbund e.V. das seit Januar 2018 geltende aktualisierte Mutterschutzgesetz (MuSchG), das schwangeren Frauen ermöglicht, ihre Berufstätigkeit in der Schwangerschaft fortzusetzen und Tätigkeiten durchzuführen, die bei Ärztinnen auf ihre Weiterbildungszeiten angerechnet werden. Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll den Arbeitsschutz stärken. Damit sollen Arbeitsverbote gegen den Willen der Mütter vermieden werden.

Die im neuen Gesetz vorgesehene Gefährdungshaftung besagt, dass operativ tätige Ärztinnen unter kontrollierten Sicherheitsmaßnahmen ihren chirurgischen Beruf weiter ausüben können und in der Weiterbildung nicht beeinträchtigt werden. Damit Arbeitgeber*innen entsprechende Schutzvorkehrungen für die schwangere Ärztin am Arbeitsplatz einrichten können, wird der Gewerbeaufsicht auch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Wird daraufhin eine unverantwortbare Gefährdung festgestellt und kann diese nicht durch Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden, muss ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Ziel dieser Regelungen ist es, einen adäquaten Schutz der Schwangeren und des Kindes zu gewährleisten. Die Umsetzung der Schutzvorkehrungen wird in einem Gespräch mit der schwangeren Chirurgin und Vertreter*innen aller beteiligten Bereiche besprochen und in Positivbescheiden protokolliert.

Dr. med. Christiane Groß, M.A., Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB), erläutert: „In der Realität sieht dieser logische und einfach erscheinende Ablauf allerdings anders aus. Aktuell erhalten chirurgisch tätige Ärztinnen unstrukturiert einen positiven, einen negativen oder auch gar keinen Bescheid, der eine weitere Tätigkeit im Operationssaal (OP) erlauben würde. Der Grund hierfür ist das zum Teil inadäquate und unterschiedliche Arbeiten in den Gewerbeaufsichtsämtern“.

Die Gewerbeaufsichtsämter sind föderal organisiert. So kann es vorkommen, dass in Berlin oder Rheinland-Pfalz positive Bescheide erarbeitet werden, während in Baden-Württemberg Süd negative oder keine Bescheide vergeben werden. Es ist aber auch möglich, dass aus zwei benachbarten Gewerbeaufsichtsämtern unterschiedliche Bewertungen zu vergleichbaren Arbeitssituationen abgeben werden. Beim Kontakt mit den Gewerbeaufsichtsämtern wurde festgestellt, dass es klare Defizite gibt, die befürchten lassen, dass die vom neuen Mutterschutzgesetz geforderte Gefährdungsbeurteilung nicht professionell genug erfolgt und von den regionalen Ämtern widersprüchlich gehandhabt wird.

In dem Offenen Brief heißt es dazu weiter:

Die Bescheide werden nicht objektiv genug erstellt, sondern sind nach Berichten von Ärztinnen subjektiv gefärbt. So kann es sein, dass ein/e Sachbearbeiter/in einen Antrag prinzipiell negativ bearbeitet, weil er/sie der Meinung ist, dass das Operieren durch Schwangere grundsätzlich nicht möglich ist oder allen schwangeren Ärztinnen die Beschäftigung absolut verboten werden sollte. Diese Auslegung widerspricht ganz eindeutig dem Geist des neuen Mutterschutzgesetzes.

Es kommt hinzu, dass die Mitarbeitenden in den Ämtern starke Kenntnisdefizite aufweisen und zum Beispiel nicht wissen, ob man sich im OP mit BSE oder Salmonellen anstecken könnte. In den Gewerbeaufsichtsämtern scheint es zudem keine Zuständigkeitsregelung zu geben, wer für die Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich ist.

Ein weiteres Problem ist, dass die Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilungen in den Gewerbeaufsichtsämtern nicht an ein zeitliches Limit gebunden ist. In Erfahrungsberichten wird berichtet, dass die Zeitspannen zwischen Antrag, Bearbeitung und endgültigem Bescheid zwischen Wochen und Monaten liegen und manchmal erst erteilt wird, wenn die Mutterschutzzeit beginnt.

Dr. med. Christiane Groß, M.A. fasst zusammen: „Gefordert werden muss vor allem ein föderaler und regionaler Austausch unter den bundesweit agierenden Gewerbeaufsichtsämtern, sowie eine einheitliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. Von den Verantwortlichen in den Gewerbeaufsichtsämtern kann man ebenso wie von Ärztinnen und Ärzten erwarten, dass sie sich entsprechend fortbilden, um den aktuellen Stand der Wissenschaft zukennen. Die Nachweispflicht von vermeintlich neuen Erkenntnissen darf nicht auf die Schwangere und die Arbeitsmediziner abgeschoben werden“.

Besonders wichtig ist dabei also die professionelle Bearbeitung und Beurteilung der möglichen Gefährdung. Damit diese dem heutigen Stand der Medizin entspricht, müssen für die Mitarbeitenden in den Ämtern Schulungen und regelmäßige Fortbildungen verbindlich werden. Damit die Sachbearbeiter*innen in den Ämtern zum Beispiel den Ablauf einer Operation nachvollziehen und beurteilen können, sollten sie zum Beispiel über ausreichende Kenntnisse der Medizintechnik, des medizinischen Alltags und über medizinische Grundkenntnisse verfügen.

Gefordert wird eine einheitliche Regelung zu den unterschiedlichen Befugnissen in den Gewerbeämtern und ein verpflichtender interner Austausch. Nicht zuletzt wäre auch im Sinne der schwangeren Ärztinnen, die während ihrer Schwangerschaft weiter ärztlich tätig sein möchten, eine verbindliche Fristsetzung für den Bescheid wünschenswert.

Der DÄB wiederholt seine Bereitschaft, in dem geplanten Ausschuss mitzuwirken, denn er vertritt bereits seit Jahrzehnten glaubwürdig und gezielt die Interessen von Ärztinnen.
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