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Reform der Pflegebildung kommt voran!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass mit der heute im Kabinett verabschiedeten Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) die Reform der Pflegeausbildung in Deutschland wieder einen Schritt vorankommt.

„Wir sind froh darüber, dass wichtige Teile unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf berücksichtigt worden sind. Das betrifft beispielsweise den Aufwand für die Zwischenprüfung nach zwei Ausbildungsjahren, der deutlich reduziert wurde“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Es muss trotz aller Kompromisse in allen Zweigen der neuen Pflegeausbildung aber sichergestellt sein, dass die künftigen Absolventinnen und Absolventen über die nötige Kompetenz verfügen, um den Anforderungen im Beruf gewachsen zu sein. Das gilt insbesondere für die Ausbildung mit dem Ziel Altenpfleger/in, schließlich fordert § 2 des SGB XI in Bezug auf Leistungen der Pflegeversicherung, ‚…Hilfen darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen, auch in Form der aktivierenden Pflege, wiederzugewinnen oder zu erhalten.‘ Dafür werden Fach- und Erfahrungswissen benötigt, aber auch die Kompetenz, pflegewissenschaftliche Studien zu kennen und einzubeziehen. Schließlich ist es erklärte politische Strategie der Bundesregierung, die fachlichen Ziele und die Konzeption des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs umzusetzen. Das beauftragte wissenschaftliche Gutachten wird in 2020 dazu Ergebnisse liefern und Vorschläge machen; die künftige Ausrichtung der Pflegeausbildung muss dafür eine Antwort bereithalten.“
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