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Landratsamt und Stiftung Liebenau erproben Umsetzung des BTHG

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Pressemitteilung von: Stiftung Liebenau

/ PR Agentur: Stiftung Liebenau Kommunikation und Marketing
MECKENBEUREN-LIEBENAU/BODENSEEKREIS – Das neue Bundesteilhabegesetz, das stufenweise von 2017 bis 2023 eingeführt wird, soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert. Die neuen Reglungen sind nichts weniger als ein Systemwechsel, der einschneidende Veränderung bei den etablierten Strukturen der Eingliederungshilfe mit sich bringen wird. Deshalb erproben das Landratsamt Bodenseekreis und die Stiftung Liebenau bis 2021 gemeinsam in einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit rund zwei Millionen Euro geförderten Modellprojekt die Umsetzung des BTHGs und dessen Auswirkungen in der Praxis.


In diesem gemeinsamen Modellprojekt wird untersucht, wie sich die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe konkret ab dem 1. Januar 2020 auswirkt. Ab dann richtet sich die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen nicht mehr nach der Wohnform, sondern davon unabhängig nach dem persönlichen Bedarf des Einzelnen. Der Bedarf an Fachleistungen der Eingliederungshilfe wird künftig also vom Lebensunterhalt getrennt betrachtet und gesondert ermittelt. Das soll für Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmtere Lebensführung und die größtmögliche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglichen.

Die Ergebnisse aus dem Modellprojekt sollen Erkenntnisse liefern, wie der Systemwechsel durch die Sozialbehörden sowie die Leistungserbringer regelgerecht und praktikabel vollzogen werden kann. Gemeinsam mit allen anderen Projekten zum BTHG sollen dem Bund frühzeitig Hinweise auf mögliche Veränderungsbedarfe bei der Umsetzung des Gesetzes gegeben werden und das Land Baden-Württemberg in seiner Steuerungsfunktion der Eingliederungshilfe unterstützt werden.

Modellhafte Erprobung

Um die neuen Vorschriften und Auswirkungen des Gesetzes, beurteilen zu können, werden die neuen Regelungen anhand konkreter Einzelfälle virtuell im Vorfeld durchgespielt. Dabei stehen Menschen mit geistiger und oder mehrfacher Behinderung im Mittelpunkt, die Hilfen der Stiftung Liebenau in Anspruch nehmen. Die Vorarbeiten für diese modellhafte Erprobung laufen bereits seit Jahresbeginn 2018. So werden derzeit in gemeinsamen Arbeitsgruppen die einzelnen Neuregelungen auf ihre Auswirkungen auf die Praxis hin geprüft und Untersuchungsmethoden entwickelt. Die Auswahl der konkreten Fallbeispiele, bei denen die künftige Gesetzeslage probehalber angewandt werden sollen, soll im Herbst 2018 stattfinden. Für jeden Regelungsbereich werden etwa 25 Menschen mit Behinderung gesucht. Zusammen mit ihnen und unter enger Einbindung der Angehörigen und Betreuer sollen neue Abläufe und geänderte Leistungen getestet werden, bevor sie 2020 verbindlich werden. Neben dem Datenschutz werde dabei auch sichergestellt, dass für die Teilnehmer während der Erprobungsphase keine Nachteile oder Lücken in der alltäglichen Versorgung entstehen, versichern Stiftung und Landratsamt.

Die Projektpartner sind sich einig: Die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt werden wichtig für alle Akteure im Bereich der Eingliederungshilfe sein, wenngleich der Zeithorizont bis 2020 ambitioniert ist. Ignaz Wetzel, Sozialdezernent des Bodenseekreises und Mitglied im Lenkungskreis des Modellprojekts, freut sich, dass „der Landkreis vom Bundesministerium als Modellregion ausgewählt worden ist und die Herausforderungen des BTHG zusammen mit der Stiftung Liebenau als kompetentem Partner angegangen werden“. Ulrich Müllerschön, Chef des Sozialamts und Projektleiter ergänzt: „Auch wenn beide Projektpartner schon lange Jahre vertrauensvoll zusammenarbeiten, bietet sich nun die Gelegenheit, die Zusammenarbeit mit Blick auf die neue Gesetzeslage weiterzuentwickeln und den Systemwechsel intensiv zu begleiten.“

Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe und gleichzeitig Mitglied im Lenkungskreis des Modellprojektes, warnt allerdings davor, dass „für Menschen mit geistiger und schwerst-mehrfacher Behinderung eine Leistungslücke entstehen könnte“. Das Modellprojekt biete nun Möglichkeiten, Erkenntnisse zu gewinnen, um die konkreten Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Praxis und damit die Lebenssituation von Menschen mit Handicap einschätzen zu können. So könne man Rückschlüsse auf die Veränderung der Lebenssituation ziehen und es an Land und Bund zurückspiegeln, sollte es zu einer Schlechterstellung beispielsweise von Menschen mit hohem Hilfebedarf kommen, erklärt Munk.

Weitere Infos zur Modellhaften Erprobung und weiteren Projekten zum BTHG finden Sie unter: www.gemeinsam-einfach-machen.de, Umsetzung BTHG.

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Weitere Infos zu den Angeboten der Stiftung Liebenau für Menschen mit Behinderungen finden Sie unter www.stiftung-liebenau.de/teilhabe.
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