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Rentenberatung Sascha Schilbach – 14 Pressemitteilungen finden Sie in der Pressedatenbank


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Unabhängige und zuverlässige Beratung in allen Rentenangelegenheit und weiteren Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung durch gerichtlich registrierten Rentenberater

Rentenberatung Schilbach


Rentenbescheid 2018 – Neugestaltung der vierte Streich: Rentenbescheid kürzer und neu sortiert

Die Deutsche Rentenversicherung hat in einem Newsletter über weitere Veränderungen beim Rentenbescheid informiert. Der Rentenbescheid soll kürzer und die Anlagen zum Rentenbescheid neu sortiert werden. Im Jahr 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung begonnen, die Rentenbewilligungsbescheide neu zu gestalten. Ziel war es, den Rentenbescheid übersichtlicher und verständlicher zu machen. Im Vergleich zur früheren Gestaltung wurden zunächst die bisher nummerierten Anlagen nur noch mit Bezeichnungen benannt, die den Inhalt der jeweiligen Anlage z…

Rente überprüfen und Nachzahlung sichern

Die Frage, ob die Rente richtig berechnet ist, stellen sich früher oder später die meisten Menschen. Aufgrund häufiger Medienberichte über fehlerhafte Rentenbescheide und Bearbeitungsmängel bei den Rentenversicherungsträgern ist die Verunsicherung oft groß. Doch wie erkennt man Fehler und was ist zu tun, um eine Korrektur durchzusetzen? Zunächst sollten die Daten im Rentenbescheid mit den eigenen Versicherungsnachweisen abgeglichen werden. Fehlende Zeiträume oder unzutreffende Arbeitsverdienste können hierdurch meist schnell erkannt werden. …

Dank neuem Gesetz - Wechsel aus PKV in gesetzliche Krankenversicherung und Beiträge sparen  

Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können dank einer Gesetzesänderung ab 01.08.2017 unter bestimmten Umständen in die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner wechseln.   Zur Begründung einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner ist es erforderlich, dass in der zweiten Hälfte des Versicherungslebens mindestens zu 90 % eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Hierzu zählen bereits bisher alle Formen der Mitgliedschaft (Pflichtversic…

Zusatzrente für Pflegepersonen

Seit 01.01.2017 sind für pflegende Angehörige durch die Pflegekasse auch dann Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wenn die Pflegeperson bereits Altersrente bezieht   Für Personen, die pflegebedürftige Menschen in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind durch die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Hierdurch wirkt sich die Pflegetätigkeit rentensteigernd aus.   Seit 01.01.2017 sind die Beiträge zur Rentenversicherung auch dann zu zahlen, wenn die Pflegeperson …

Höhere Rente im Anschluss an Erwerbsminderungsrente

Gesetzliche Klarstellung ermöglicht Neuberechnung von Altersrente, wenn diese sich an eine Erwerbsminderungsrente anschließt. Zurechnungszeiten aus der EM-Rente sind auch bei Zusammentreffen mit Sozialleistungsbezug bei der Altersrente als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Für Rentner, die zuvor eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben wurde mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17.07.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48) eine Möglichkeit zur Neuberechnung der Nachfolgerente geschaffen. Die Neuregelung betrifft R…

Weniger ist mehr - Mit Flexirente höheres Netto durch Teilrente

Dank der neuen Flexirente ergibt sich ab 01.07.2017 die Möglichkeit, anstelle der vollen Rente eine frei wählbare Teilrente zu beanspruchen. Hierdurch eröffnen sich neue Gestaltungsmöglichkeit für Rentner, deren eigene Rente sich mindernd oder nachteilig auf andere Leistungen oder Ansprüche auswirkt. Durch sachgerechte Inanspruchnahme einer Teilrente, können diese Auswirkungen in bestimmten Fällen abgemildert oder aufgehoben werden. Für Witwen und Witwer, deren eigene Rente auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird, kann die eigene Rente …
Früher in Rente? Flexirente macht´s möglich

Früher in Rente? Flexirente macht´s möglich

Mit der neuen Flexirente ist es ab 01.07.2017 möglich, die Rente schon vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu erhalten. Nach der bisherigen Regelung besteht Anspruch auf eine Altersrente nur dann, wenn die individuelle monatliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Die Rente kann zwar als Teilrente geleistet werden, die starren Hinzuverdienstgrenzen lassen jedoch regelmäßig nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten offen. Teilrenten werden daher bislang nur selten beansprucht. Ab 01.07.2017 ändern sich die Hinzuverdienstregeln grund…

Die Flexirente – neue Regelungen zum Hinzuverdienst bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten

Mit Wirkung ab 01.07.2017 sollen unter dem Begriff „Flexirente“ neue Regelungen zum Hinzuverdienst in Kraft treten. Wird neben einer vorgezogenen Altersrente gearbeitet, werden nach bisherigem Recht bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze individuelle monatliche Hinzuverdienstgrenzen ermittelt. Bei Überschreiten der Grenzbeträge wird die Rente nur noch als Teilrente geleistet. Einkünfte bis 450, EUR monatlich wirken sich nicht auf die Rentenhöhe aus. Mit Einführung der Flexirente entfallen die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen. Stattdessen …

Rente mit 63 ... 45 erfüllt oder nicht?

Seit 01.07.2014 besteht die Möglichkeit, eine abschlagsfreie Altersrente bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch zu nehmen, wenn mindestens 45 Beitragsjahre vorliegen. Für die Jahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Auf die 45 Jahre werden neben Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I berücksichtigt. Für Zeiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn gilt dies jedoch nur im Ausnahmefall. Unter bestimmten Vorausse…

Nebenjob Rente - Hinzuverdienstmöglichkeiten zur Altersrente

Immer mehr Rentner sind darauf angewiesen, neben ihrer Rente einen Minijob auszuüben und sich so die Rente aufzubessern. Vielfach unbekannt ist jedoch die Möglichkeit vor Vollendung der Regelaltersgrenze neben einer Beschäftigung bereits eine (Teil-)Rente zu beanspruchen und so im günstigsten Fall das monatliche Einkommen sogar zu erhöhen. Dies ist insbesondere für diejenigen interessant, die schrittweise aus dem Berufsleben aussteigen oder Ihre Arbeitszeit in den letzten Monaten vor der Rente verringern möchten. Auch für Arbeitgeber, die qual…

Ungerechtigkeiten bei der Mütterrente

Mit der günstigeren Bewertung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder - der sogenannten Mütterrente - sollte die Kindererziehungsleistung von Müttern besser gewürdigt werden. Dieses Ziel wurde jedoch nur teilweise erreicht. Durch die Mütterrente werden zwar für Geburten vor 1992 statt bisher 12 jetzt 24 Monate als Kindererziehungszeit berücksichtigt. Das sind jedoch immer noch weniger als die 36 Monate für Geburten ab 1992. Eine Vereinheitlichung wurde durch den Gesetzgeber wegen der hohen Kosten abgelehnt. Des Weiteren kann …
Rentenberatug Schilbach

Auszahlung der Mütterrente hat begonnen

Die Rentenversicherung hat damit begonnen, Renten, die vor dem 01.07.2014 begonnen haben, unter Berücksichtigung der Zuschläge für Kindererziehungszeiten ("Mütterrente") neu zu berechnen. Im Normalfall wird je Kind, das vor dem 01.01.1992 geboren worden ist, ein Entgeltpunkt zugeschlagen. Die Renten erhöhen sich damit rückwirkend ab 01.07.2014 je Kind um 28,61 EUR (West) bzw. 26,39 EUR (Ost). Wird neben der eigenen Rente eine Hinterbliebenenrente gezahlt, verringert sich diese dann, wenn bereits bisher die Einkommensanrechnung zur Minderung …
Rentenversicherung sperrt sich gegen Anrechnung von Arbeitslosengeld

Rentenversicherung sperrt sich gegen Anrechnung von Arbeitslosengeld

Bei der "Rente mit 63" sind Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges bei der Ermittlung der Wartezeit von 45 Jahren zu berücksichtigen. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Neuregelung ab 01.07.2014 zeigen jedoch, dass die Rentenversicherung das Verfahren unnötig kompliziert gestaltet. So werden Zeiten mit Arbeitslosengeld I in Rentenauskünften entgegen früheren Veröffentlichungen nicht automatisch berücksichtigt und damit die Wartezeiten unvollständig berechnet. Gleiches gilt bei Rentenanträgen. Stattdessen werden Betroffene aufgefordert, Nachwe…
Bundestag beschließt Rentenreform

Bundestag beschließt Rentenreform

Rentenpaket beschlossen Durch den Bundestag wurde das „Rentenpaket“ mit großer Mehrheit beschlossen. Es beinhaltet vordergründig Leistungsverbesserungen in folgenden Bereichen: 1. Bewertung von Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) Neurenten: Bei Rentenbeginn ab 01.07.2014 werden für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzliche zwölf Monate als Kindererziehungszeit berücksichtigt.? Bestandsrenten: Bei Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 wird, soweit bislang bereits zwölf Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt worden sind, mit Wirkung ab 01.07.201…

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