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CDA KRITISIERT WAHLKAMPFAUFRITT VON VER.DI-CHEF BSIRSKE BEI BREMER ARBEITNEHMERKAMMER

Nach § 5 ihrer Satzung ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di den Prinzipien der Einheitsgewerkschaft verpflichtet, d.h., einer strengen Neutralität in politisch-weltanschaulichen Fragen. Tatsächlich wird dieses Neutralitätsgebot insbesondere in Wahlkampfzeiten immer wieder verletzt, so auch gestern in Bremen.

Ver.di-Chef Frank Bsirske nutzte einen Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer Bremen, um öffentlich für die Verhinderung einer CDU-FDP-Koalition auf Bundesebene zu werben und das SPD-Rentenkonzept zu bejubeln. Der Gewerkschafter, der selbst Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist, kritisierte zugleich die Rentenpolitik der Union, die er für das Absinken des Rentenniveaus und die wachsende Gefahr von Altersarmut verantwortlich machte. Dass es seine Partei und die SPD waren, die den Generationenvertrag aufkündigten, in der Rentenversicherung das Ziel Lebensstandardsicherung durch das Ziel Beitragsstabilität ersetzten und mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 die Voraussetzungen schufen, dass das Rentenniveau von seinerzeit 52,9% bis 2030 auf 43% absinken kann, bevor der Gesetzgeber gegensteuern muss wurde von Bsirske hingegen wider besseres Wissen wohlweislich verschwiegen. Dies ist nicht nur unredlich, sondern zeigt einmal mehr, wie es in Wahrheit um die parteipolitische Unabhängigkeit der sogenannten Einheitsgewerkschaften bestellt ist.

Die CDA erinnert daran, dass bei der letzten Bundestagswahl auch die Arbeitnehmer mehrheitlich die Unionsparteien gewählt haben und nicht Rot/Grün. So haben 2013 von den Arbeitern 36% und von den Angestellten 40% CDU und CSU gewählt. Dessen sollten sich auch die Gewerkschafts funktionäre bewusst sein und nicht über die Köpfe ihrer Mitglieder hinweg Parteipolitik betreiben.

Von der Arbeitnehmerkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts erwartet die CDA, dass sie bei der Auswahl ihrer Redner und Referenten zukünftig verstärkt darauf achtet, dass diese die ihnen von der Kammer gebotenen Podien nicht für Wahlkampfauftritte missbrauchen.
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