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Die größten Fallstricke bei der Bedenkenanmeldung

Berlin, 18. August 2017. In ihrem Beitrag „So vermeiden Sie die größten Fallstricke bei der Bedenkenanmeldung“ informiert das Unternehmen Premium Minerva den Bauunternehmer über die damit verbundenen Probleme und bietet Lösungen dafür. Bei, für die eigene Leistungserbringung, untauglichen Vorleistungen hat der Auftragnehmer schriftliche Bedenken anzumelden. Der Auftragnehmer erfährt in dem Artikel, was für ihn dabei wichtig ist zu berücksichtigen, um sich und sein Unternehmen zu schützen. Der Blogbeitrag kann hier kostenlos gelesen und als PDF-Datei runtergeladen werden: http://premium-minerva.de/allgemein/so-vermeiden-sie-die-groessten-fallstricke-bei-der-bedenkenanmeldung/
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