openPR Logo
Pressemitteilung

Zur Befreiung von der Körperschaftssteuer aufgrund von Gemeinnützigkeit

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15

Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, von der Körperschaftssteuer befreit.

Die Gemeinnützigkeit bestimmt sich nach § 52 AO. Danach verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Der § 52 Abs. II AO nennt eine Reihe von Beispielen, in denen Gemeinnützigkeit anzunehmen ist. Die Freimaurerloge berief sich explizit auf § 52 Abs. II Nr. 2 AO, wonach unter den Voraussetzungen des Abs. I die Förderung der Religion gemeinnützig eine Förderung der Allgemeinheit darstellen soll.
Der BFH erkannte die Förderung der Allgemeinheit durch die Loge nicht an, da durch die Nichtaufnahme von Frauen per Satzung eine direkte Diskriminierung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG gegeben sei. Denn für die Gemeinnützigkeit komme auf die objektive Werteordnung an, die sich insbesondere aus den Grundrechten ergebe. Die direkte Diskriminierung von Frauen könne entgegen der Auffassung der Loge nicht durch kollidierendes Verfassungsrecht nach Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 4 Abs. 1, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7 WRV gerechtfertigt werden. Daher wurde der Loge der Status der Gemeinnützigkeit versagt.
Für die Loge bedeutet dies, dass sie regulär körperschaftssteuerpflichtig ist und private Spenden an diese gegenüber dem Finanzamt als Sonderausgabe gem. § 10b Abs. I EStG nicht mehr geltend gemacht werden können.
Sollte diese Rechtsprechung auf sämtliche Vereine Anwendung finde, die ein Geschlecht von der Mitgliedschaft ausschließen, könnte das für viele den finanziellen Ruin bedeuten. Die zukünftige Praxis der Finanzämter darf daher mit Spannung erwartet werden. Sollte der BFH tatsächlich dahingehend verstanden werden, dass die Versagung der Gemeinnützigkeit allgemein in diesen Fällen gelten soll, besteht noch die Möglichkeit der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, eine Steuerrichtlinie herauszugeben, die Anwendung der Rechtsprechung durch die Finanzämter untersagt.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

KOSTENLOSE ONLINE PR FÜR ALLE
Jetzt Ihre Pressemitteilung mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
News-ID: 963646 • Views: 394

Diese Meldung Zur Befreiung von der Körperschaftssteuer aufgrund von Gemeinnützigkeit bearbeiten oder deutlich hervorheben mit openPR-Premium

Pressetext löschen Pressetext ändern

Mitteilung Zur Befreiung von der Körperschaftssteuer aufgrund von Gemeinnützigkeit teilen

Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Hildebrandt


Das könnte Sie auch interessieren:

Gaming-Aid e.V. erhält Gemeinnützigkeit
… abrufbar. Mit Bescheid der offiziellen Anerkennung als gemeinnütziger Verein wird sich einiges für die Non-Profit-Organisation ändern. Vorherige Aufwendungen wie eine Körperschaftssteuer entfallen. Gleichzeitig darf der Verein für erhaltene Zuwendungen wie Spenden oder Mitgliedsbeiträge sogenannte Spendenquittungen ausstellen. Dies kommt allen Spendern …
Körperschaftssteuer bei Kapitalerträgen eines eingetragenen Vereins
Körperschaftssteuer bei Kapitalerträgen eines eingetragenen Vereins Kapitalerträge eines eingetragenen Vereins, dem Treuhandvermögen zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen übertragen wurde, unterliegen der Besteuerung. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Kapitalerträge eines rechtsfähigen Vereins, die mit einer Einkünfteerzielungsabsicht realisiert …
EUROFORUM - Steuerlicher Querverbund auf dem Prüfstand
EUROFORUM - Steuerlicher Querverbund auf dem Prüfstand
… vom 22. August 2007 nicht gestaltungsmissbräuchlich. Bei strukturell dauerdefizitären Gesellschaften spricht das Urteil jedoch von einer verdeckten Gewinnausschüttung, da die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuer pflichtig ist. Der so genannte steuerliche Querverbund und die Rechtsform dauerdefizitärer Betriebe als Kapitalgesellschaften stehen mit dem …
Rechtsanwalt Torsten Hildebrandtl
Die steuerliche Behandlung einer gemeinnützigen GmbH
… die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. § 52 Absatz II AO enthält eine Aufzählung solcher gemeinnützigen Zwecke. Der enorme Vorteil, den die Gemeinnützigkeit bietet, ist die Befreiung von der Körperschaftsteuer gem. § 5 Absatz I Nr. 9 KStG. Daneben tritt eine Befreiung von der Gewerbesteuer über § 3 Nr. …
Villas Valriche
Villas Valriche: IRS Tax Report für Mauritius auf Deutsch erschienen
… das die Broschüre näher beschreibt. Zwischen Mauritius und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. So liegt der Satz für die Einkommenssteuer und für die Körperschaftssteuer bei 15 Prozent. Es gibt weder eine Kapitalertragssteuer noch eine Erbschaftssteuer. Weitere Vorteile sind steuerfreie Dividenden, die freie Rückführung von Gewinnen und …
Spenden und Satzungen im Visier der Betriebsprüfer
Spenden und Satzungen im Visier der Betriebsprüfer
… 30.678 Euro-Freigrenze gilt inklusive Umsatzsteuer – ein beliebter Ansatzpunkt der Prüfer. Auch die „Gemeinnützigkeit“ wird gerne gecheckt – besonders die Fristen für die Körperschaftssteuer-Befreiung. Neu ist zudem die gezielte Überprüfung der Satzungen. Viele Satzungen sind veraltet und die Anpassung an die neuen, tatsächlichen Vereinsziele fehlt. …
Komplexe Fragestellungen rund um das Recht der Körperschaftssteuer
Komplexe Fragestellungen rund um das Recht der Körperschaftssteuer
… Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen grprainer.com führen aus: Die Körperschaftssteuer ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten. Sie stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar. Steuerpflichtig sind …
Komplexe Fragestellungen rund um das Recht der Körperschaftssteuer
Komplexe Fragestellungen rund um das Recht der Körperschaftssteuer
… Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen grprainer.com führen aus: Die Körperschaftssteuer ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten. Sie stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar. Steuerpflichtig sind …
Dr. Walter Scheuerl, Rechtsanwalt und Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Umweltschutzverband BUND Hamburg droht Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Umweltschutzverband BUND Hamburg droht Aberkennung der Gemeinnützigkeit Hamburg, 7. Dezember 2012 – Dem Umweltschutzband BUND Landesverband Hamburg droht wegen finanzieller Unterstützung des politischen Volksgesetzgebungsverfahrens "Unser Hamburg – unser Netz“ die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2010 und 2011. Der BUND Landesverband Hamburg …
Hongkong – das geschäftliche Tor nach China - Vortrag in Hamburg am 12.11.2014
… (als Ausschnitt) • Das Rechts- und Steuersystem in Hongkong • Hinweise zur Gesellschaftsgründung und vertraglichen Gestaltung • Steuern: Befreiung von der Körperschaftssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen • Aufenthaltsrecht und Gescäftsvisa • Unstützung durch InvestHK • Nutzung des CEPA – Abkommens mit China • Hongkong als Verwaltungssitz für China - …

Sie lesen gerade: Zur Befreiung von der Körperschaftssteuer aufgrund von Gemeinnützigkeit