openPR Logo
Pressemitteilung

Abgasskandal – VW-Käufer sollten bis Jahresende handeln, um Schadensersatz geltend zu machen

VW muss die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge auf eigene Kosten nachrüsten. Es gibt aber noch keine gesicherten Erkenntnisse, wie sich die Umrüstung auf die Motoren auswirkt, ob beispielsweise der Spritverbrauch steigt.

Betroffene Kunden können auch weitere rechtliche Ansprüche geltend machen. Dann sollten sie allerdings handeln. Denn Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag verjähren bei Neuwagen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen im Normalfall schon nach 12 Monaten. VW hat auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Allerdings nur bis Ende 2017. Danach können mögliche Ansprüche auf Mängelhaftung verjährt sein. „Daher heißt es, vor Eintritt der Verjährung zu handeln und seine Rechte geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.


Auf Entschädigungen wie in den USA brauchen die deutschen Verbraucher offensichtlich nicht zu hoffen. Mehr als die Nachrüstung bei den Fahrzeugen mit manipulierten Diesel-Motoren bietet Volkswagen nicht an. Wer sich damit nicht zufriedengeben möchte, kann allerdings gegen den Händler oder gegen VW selbst klagen, da das Fahrzeug mangelhaft ist. Die meisten Besitzer der mit der Schummel-Software ausgerüsteten Fahrzeuge wurden inzwischen vom Konzern angeschrieben und können ihren Wagen nachrüsten lassen. Wer auf die Umrüstung verzichtet, riskiert, dass das Fahrzeug die Zulassung verliert, da es die zulässigen Grenzwerte nicht einhält.

Allerdings zeigten Praxistests, dass die Umrüstung andere Probleme mit sich bringen kann. So verbrauchten beispielsweise zwei umgerüstete VW Amaroks im Praxistest mehr Diesel, sodass dadurch auch der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids erhöht wurde. Aber selbst beim Ausstoß von Stickoxid wurden die Probleme nicht wirklich behoben.

Zudem warten einige VW-Besitzer bislang vergeblich auf die Nachbesserung. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge sind mangelhaft. Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzten. Passiert dann immer noch nichts, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann erhält er den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.“

Ist der Stickstoffoxid-Ausstoß nach der Umrüstung immer noch zu hoch oder weist das Fahrzeug als Folge des Updates andere Mängel auf, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Möglich ist es aber auch, den Kaufvertrag anzufechten, da das Fahrzeug nicht die versprochenen Merkmale aufweist. „Niedrige Emissionswerte sind für viele Verbraucher ein Kaufargument. Wurden sie vorsätzlich über die Eigenschaften des Wagens wie z.B. den Schadstoffausstoß getäuscht, ist die Anfechtung möglich. Dass VW die Motoren manipuliert hat, um die Abgaswerte einzuhalten, steht ja außer Frage. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf Seiten der Verbraucher“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Eine weitere Möglichkeit, sein Fahrzeug wieder zurückzugeben und sein Geld zurückzuerhalten, eröffnet der Widerrufsjoker. Hat die Bank bei der Kreditvergabe nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt, ist die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf ist noch immer möglich. Vorteil: Wurde der Wagen über eine Autobank finanziert, liegt in der Regel ein verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass durch einen erfolgreichen Widerruf der Kaufvertrag ebenfalls rückabgewickelt wird.

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

KOSTENLOSE ONLINE PR FÜR ALLE
Jetzt Ihre Pressemitteilung mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
News-ID: 963231 • Views: 696

Diese Meldung Abgasskandal – VW-Käufer sollten bis Jahresende handeln, um Schadensersatz geltend zu machen bearbeiten oder deutlich hervorheben mit openPR-Premium

Pressetext löschen Pressetext ändern

Mitteilung Abgasskandal – VW-Käufer sollten bis Jahresende handeln, um Schadensersatz geltend zu machen teilen

Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Weitere Mitteilungen von Cäsar-Preller


Das könnte Sie auch interessieren:

VW Abgasskandal – Verjährung der Schadensersatzansprüche Ende 2019
VW Abgasskandal – Verjährung der Schadensersatzansprüche Ende 2019
Hinsichtlich des Abgasskandals wird VW vermutlich froh sein, wenn das Jahr 2019 vorbei ist. Denn zum 31.12.2019 droht Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal in der Regel die Verjährung. „Die wenigen Tage können geschädigte VW-Kunden aber immer noch nutzen, um ihre Forderungen geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind nach zahlreichen verbraucherfreundlichen …
Abgasskandal - VW erneut vor BGH
BGH Urteile zum VW-Abgasskandal – Warum Sie JETZT klagen sollten
… den Volkswagen Konzern. In Pressemitteilungen des BGH vom 30.07.2020 wurde verkündet, dass Verbrauchern, die ihr Auto nach dem 22. September 2015 gekauft haben, kein Schadensersatz zusteht. Spezialisierte Juristen der Kanzlei Decker & Böse, eine der führenden Kanzleien in Abgasskandal in ganz Deutschland, halten die Entscheidungen für löchrig und …
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Abgasskandal: Musterverfahren gegen VW – Vorteile und Nachteile der Sammelklage
… ist nach Angaben der Verbraucherzentrale die Feststellung, dass VW die Käufer durch den Einsatz der Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Geklärt werden soll außerdem, ob VW den Kaufpreis bei der Fahrzeugrückgabe vollständig ersetzen muss oder einen Nutzungsersatz abziehen kann. Der Klage …
VW Abgasskandal – LG Tübingen spricht Tiguan-Käufer Schadensersatz zu
VW Abgasskandal – LG Tübingen spricht Tiguan-Käufer Schadensersatz zu
… Urteil im VW-Abgasskandal: Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 19. Oktober 2018 entschieden, dass Volkswagen dem Käufer eines VW Tiguan zum Schadensersatz verpflichtet ist. „VW muss unserem Mandanten den Kaufpreis abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung erstatten. Das Landgericht Tübingen ist unserer Argumentation gefolgt und zu der Auffassung …
Abgasskandal – LG Bielefeld verurteilt VW zu Schadensersatz bei einem VW Touran
Abgasskandal – LG Bielefeld verurteilt VW zu Schadensersatz bei einem VW Touran
… Landgericht Bielefeld entscheiden. Das Gericht gab der Klage weitgehend statt. VW habe den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Bielefeld. Volkswagen müsse den Touran zurücknehmen, dem Kläger die Anzahlung und geleisteten Raten erstatten und ihn von weiteren …
CLLB Rechtsanwälte
Paukenschlag im Abgasskandal: VW muss Schadensersatz ohne Anspruch auf Nutzungsersatz zahlen
Landgericht Augsburg spricht Käufer eines VW Golf Schadensersatz zu – Gericht sieht keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für VW München, 26.11.2018. Ein Urteil des Landgerichts Augsburg könnte ein Meilenstein in Sachen VW-Abgasskandal sein, von dem noch zahlreiche andere geschädigte Autokäufer profitieren können. Das Landgericht Augsburg entschied …
Abgasskandal - OLG Koblenz verurteilt VW zu Schadensersatz
Abgasskandal - OLG Koblenz verurteilt VW zu Schadensersatz
… OLG Koblenz hat mit Urteil vom 12. Juni 2019 die Rechte der geschädigten Käufer im Abgasskandal entscheidend gestärkt und VW im Berufungsverfahren zu Schadensersatz verurteilt (Az. 5 U 1318/18). Volkswagen muss einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. „Es lohnt sich, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal …
Copyright: Teteline - Fotolia.com
VW-Abgasskandal: LG Krefeld spricht Audi-Fahrer Schadensersatz zu
VW-Abgasskandal: LG Krefeld spricht Audi-Fahrer Schadensersatz zu VW kann sich im Abgasskandal nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Das Landgericht Krefeld sprach mit Urteil vom 19. Juli 2017 dem Käufer eines Audi Q5 Schadensersatz zu (Az.:7 O 147/16). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der VW-Vorstand von den Abgasmanipulationen wusste. …
LOGO des BSZ e.V.
Abgasskandal: Urteil im Namen des Volkes hinter dem tatsächlich auch das Volk steht!
… Diesel den vollen Kaufpreis erstatten – Volkswagen kann keinen Wertersatz verlangen. „Endlich einmal ein Urteil, das klar ausspricht, dass geleimte Autofahrer vollumfänglich Anspruch auf Schadensersatz haben“ freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 im Anleger- und Verbraucherschutz aktiv …
OLG Hamburg – Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf neuen VW Tiguan
OLG Hamburg – Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf neuen VW Tiguan
… Abgasskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher gekippt. Auch die Oberlandesgerichte Koblenz und Karlsruhe haben durch den Abgasskandal geschädigten Käufern kürzlich erst Schadensersatz zugesprochen. Die Chancen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Händler und / oder Hersteller durchzusetzen, sind sehr gut. Geschädigte Verbraucher sollten diese …

Sie lesen gerade: Abgasskandal – VW-Käufer sollten bis Jahresende handeln, um Schadensersatz geltend zu machen