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Gewerbedarlehen - Unternehmer können unberechtigte Bearbeitungsgebühren zurückfordern

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„Das Urteil des BGH kann für Unternehmen und Selbstständige einen unerwarteten Geldsegen bedeuten. Denn sie können vielfach Bearbeitungsgebühren, die die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Gewerbedarlehen kassiert haben, zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn der Bundesgerichthof hat am 4. Juli 2017 entschieden, dass Banken auch von Unternehmern keine einmaligen laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren verlangen können, wenn diese zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählen und nicht individuell vereinbart wurden. Genauso wie ein Verbraucher werde auch ein Gewerbetreibender durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt, so der BGH. Die Kreditvergabe liege im Interesse der Banken und der Aufwand dafür sei über die Zinsen abzudecken und dürfe nicht über zusätzliche Gebühren auf den Kunden abgewälzt werden.

Vor drei Jahren hatte der BGH schon entschieden, dass derartige Gebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind und zurückverlangt werden können. Gleiches gilt nun für Unternehmerkredite. „Allerdings war das mediale Echo bei den Verbraucherdarlehen weitaus größer als diesmal. Dass das Urteil zu den Unternehmerkrediten in den Medien nicht so präsent ist, kann den Banken nur recht sein. Denn auf sie könnte eine außerordentliche Rückforderungswelle zukommen. Anders als bei Verbraucherkrediten geht es bei Gewerbedarlehen um ganz andere Summen. Da können Bearbeitungsgebühren in Höhe von einem Prozent oder mehr ganz beträchtlich zu Buche schlagen. Daher sollten Unternehmer und Selbstständige auch nicht darauf verzichten, dieses Geld zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Zwar könne davon ausgegangen werden, dass die Banken aus dem Urteil von 2014 zu den Verbraucherdarlehen gelernt und derartige Klauseln zu Bearbeitungsgebühren nicht mehr verwendet haben. Dennoch schätzt Cäsar-Preller, dass solche Klauseln noch rund bei der Hälfte aller vergebenen Gewerbedarlehen seit 2014 verwendet wurden.

Bei Unternehmerkrediten, die seit 2014 geschlossen wurden, können unberechtigt erhobene Bearbeitungsgebühren noch zurückgefordert werden. Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher und Unternehmer, die sich ihr Geld von der Bank zurückholen möchten.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
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