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Anwartschaft in der Privaten Krankenversicherung – interessant für Studenten mit Beamtenlaufbahn

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Pressemitteilung von: GVI

/ PR Agentur: GVI
21.07.2017. Das Lehramt ist begehrt, Lehrer werden wieder gesucht. Wer genau weiß, dass er nach dem Studium eine Beamtenlaufbahn einschlägt, sollte aufgrund der späteren Beihilfe vom Staat abwägen eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Bereits privat versicherte Studenten können auch eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen. Nach einer Ruhezeit kann so wieder in den alten Tarif zurückgewechselt werden. Die Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt hierzu Tipps und Ratschläge.

Gerade für ehemals privat versicherte Studenten, die eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, kann es sehr wichtig sein, eine Anwartschaft auf eine Private Krankenversicherung abzuschließen, wenn sie während dem Studium gesetzlich krankenversichert sind. Unterschieden wird in eine kleine und große Anwartschaft. „Die kleine Anwartschaft bietet eine Rückkehr in einen alten Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Bei der großen Anwartschaft bleibt das Eintrittsalter, aber auch der Gesundheitszustand wie beim Eintritt erhalten. Sie ist aber auch teurer, weil auch Rückstellungen für das Alter gebildet werden“, erläutert Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Beide Lösungen sind jedoch keine Krankenversicherung. Die Studenten müssen sich deshalb gesetzlich krankenversichern.

Kostenlose Infos zur Krankenversicherung im Studium nützliche Informationen und Links können Interessierte bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter „Krankenversicherung für Studenten – kleine und große Anwartschaft bei Beamtenlaufbahn“ abrufen.
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