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Ehe für alle – Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Gesetzesänderung?

Jetzt ist es offiziell. Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat der Ehe für alle zugestimmt. Schon ab November 2017 soll es gleichgeschlechtlichen Paaren möglich sein, die Ehe zu schließen. Doch welche rechtlichen Konsequenzen zieht die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches eigentlich konkret nach sich und wie wirken sich diese Änderungen auf bereits geschlossene Lebenspartnerschaften aus?

Was ändert sich durch die Ehe für alle?

Homosexuelle Paare, die eine Ehe eingehen, haben künftig genau die gleichen Rechte und Pflichten, wie heterosexuelle Eheleute. Die größte Änderung betrifft dabei das Adoptionsrecht. Denn bislang war es schwulen und lesbischen Paaren nicht möglich, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Durch die Ehe für alle, können in Zukunft auch homosexuelle Paare gemeinsam Eltern eines adoptierten Kindes werden.

In den Bereichen des Erbschafts- und Steuerrechts stehen eingetragenen Lebenspartnern bereits die gleichen Rechte zu wie heterosexuellen Ehepartnern. Auch das Ehegattensplitting ist bereits für eingetragene Lebenspartner anwendbar. Doch der Beschluss, die Ehe für alle einzuführen, hat einen tiefen symbolischen Wert. Denn beim Ausfüllen von Formularen müssen sich gleichgeschlechtlich verheiratete Ehepaare zukünftig nicht mehr „zwangsouten“.

Bislang standen verpartnerten gleichgeschlechtlichen Paaren beim Ausfüllen von Formularen die drei Optionen „ledig“, „verheiratet“ oder „eingetragene Lebenspartnerschaft“ zur Verfügung. Wurde die Option „eingetragene Lebenspartnerschaft“ gewählt, war für den Empfänger des Formulars die sexuelle Orientierung des Ausfüllenden sofort ersichtlich.

Können trotz der Ehe für alle weiterhin eingetragene Lebenspartnerschaften geschlossen werden?

Nein, sobald das neue Gesetz zur Ehe für alle in Kraft tritt, können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden.

Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf bereits geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften?

Bereits geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften wandeln sich nicht automatisch in Ehen um. Damit die Partnerschaft den Status der Ehe bekommt, müssen die Paare erneut gemeinsam und persönlich zum Standesamt. Dort müssen sie dann erklären, dass sie in Zukunft in einer Ehe leben möchten. Eine Verpflichtung dazu, die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen, besteht für die Paare allerdings nicht. Lediglich neue eingetragene Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr begründet werden.

Ab welchem Zeitpunkt kann die Ehe für alle geschlossen werden?

Da das neue Gesetz zunächst noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden muss und die Standesämter rund 3 Monate benötigen, um sich auf die Ehe für alle vorzubereiten, wird die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare wohl frühestens zum 1. November 2017 möglich sein.

Zudem muss noch bedacht werden, dass einige Politiker erwägen, Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Gesetz einzureichen. Denn einige Politiker zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Ehe für alle. Die meisten Rechtsexperten sind allerdings der Auffassung, dass das neue Gesetz keiner Verfassungsänderung bedarf.
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