Alleinerziehende in ganz Deutschland können aufatmen. Denn Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzesentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses verabschiedet, so dass die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss am 1. Juli 2017 in Kraft treten können. Doch welche Änderungen bringt das neue Unterhaltsvorschuss Gesetz eigentlich mit sich und wer profitiert davon?
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf Kinder bis 18 Jahre
Bislang war es nach deutschem Recht so, dass die Höchstbezugsdauer des Unterhaltsvorschusses durch den Staat auf 72 Monate begrenzt war. Dadurch hatten alleinerziehende Mütter oder Väter, deren Kinder älter als 12 Jahre waren und deren Ex- Partner nicht für den Unterhalt des gemeinsamen Kindes aufkommen, häufig das Nachsehen.
Dabei ist es auch für ältere Kinder ungemein wichtig, finanziell gut abgesichert zu sein, um unbeschwert heranwachsen zu können. Deswegen sieht die Unterhaltsvorschuss Reform vor, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr zukünftig einen Unterhaltsvorschuss beziehen können und auch die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten gestrichen wird.
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist an Bedingungen geknüpft
Alleinerziehende Eltern, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, müssen den Unterhaltsvorschuss mit diesen Zahlungen verrechnen lassen. Erzielt der alleinerziehende Elternteil jedoch mindestens 600 Euro neben seinen Hartz-IV Bezügen und ist das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen, können auch Eltern mit Kindern zwischen 12 und 18 Jahren, die alleinerziehend sind, den Unterhaltsvorschuss beziehen.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss für Kinder von alleinerziehenden Eltern?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses berechnet sich durch den sogenannten Mindestunterhalt und das Alter des unterhaltsberechtigten Kindes. Für Kinder bis 6 Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss 150 Euro, für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt der Vorschuss 201 Euro und Kinder ab 12 Jahre erhalten monatlich 268 Euro vom Staat.
Sobald die Unterhaltsvorschuss Reform ab dem 1. Juli in Kraft tritt, können die Anträge beim Jugendamt gestellt werden. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Es ist sogar möglich, dass der Vorschuss rückwirkend für einen Monat vor Antragstellung gezahlt werden kann.
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Giuseppe M. Landucci
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Hohenstaufenring 72
50674 Köln
E-Mail: info(at)kanzlei-landucci.de
Telefon: (0221) 34 66 55 98
Telefax: (0221) 34 66 55 99
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Die Kanzlei Landucci zeichnet sich durch professionelle sowie engagierte Rechtsberatung und Prozessführung im Familien- und Arbeitsrecht aus. Herr Landucci steht Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite und setzt sich stets mit großem Engagement für Ihre Rechte und Ziele sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich ein. Diese vertritt er konstant mit der nötigen Beharrlichkeit und weist dabei ein gesundes Maß an Kampfgeist vor.
Die Kanzlei Landucci hat sich aufgrund weitreichender Erfahrung auf die Rechtsgebiete Familienrecht und Arbeitsrecht spezialisiert. Herr Landucci ist Fachanwalt für Familienrecht. Durch diese Spezialisierung sichern wir unseren Mandanten eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung zu.
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