openPR Logo
Pressemitteilung

Demonstration von Pflegefamilien für die Rechte behinderter Kinder am Dienstag, 20. Juni 2017 in Berlin

gesetzliche Erste Hilfe

gesetzliche Erste Hilfe

In aktuellen Gesetzentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht.

Papenburg (khe/kf) – In Deutschland leben über 84.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Pflegefamilien sind eine der erfolgreichsten und kostengünstigsten Hilfen zur Erziehung im Sozialsystem.

Seit mehr als drei Jahrzehnten setzen sich der Bundesverband behinder- ter Pflegekinder e.V., zahlreiche Selbsthilfeorganisationen sowie freie und öffentliche Jugendhilfeträger für die gesetzliche Verankerung dringend notwendiger Verbesserungen der Rechte von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien ein. Bislang vergeblich!

Wir fordern zum jetzigen Zeitpunkt keine mittelfristigen oder langfristigen gesetzlichen Lösungen. Wir brauchen für unsere Familien und deren Pflegekinder mit Behinderung „Erste Hilfe“ per Gesetz!


Um Politik und Öffentlichkeit auf diese Missstände hinzuweisen und um Abänderung zu schaffen, findet am Dienstag, 20. Juni 2017, um 14 Uhr eine Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin unter der Federführung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. statt.
Alle Pflegefamilien in Deutschland mit Kindern mit Beeinträchtigungen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder schweren Traumatisierungen sind aufgerufen, teilzunehmen und ihre Forderungen zum Ausdruck zu bringen. Unterstützt wird diese Aktion von zahlreichen Selbsthilfeorganisationen, freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern sowie Fachhochschulen, Instituten und Universitäten, die bereits ihre Teilnahme zugesagt haben.

1. Die Bundesregierung missachtet permanent die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2009, dass Kinder mit Behin- derungen gleichberechtigt sind mit Kindern ohne Behinderungen. Nach bisherigem Recht haben sie noch immer keinen Anspruch auf bedarfsge- rechte Leistungen aus der Jugendhilfe.

2. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendstär- kungsgesetz von April 2017 werden Kinder mit Behinderungen in Pflege- familien nicht berücksichtig.

3. Im Dezember 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Pflegefamilien finden hierin nur unzureichend Beachtung, da die entsprechenden AGs sich auf die Reformergebnisse des SGB VIII verlassen haben.

4. Bisher richtet sich die Zuständigkeit des jeweiligen Trägers nach der Art der Behinderung. Bei Kindern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist die Sozialhilfe zuständig, bei Kindern mit einer seelischen Be- hinderung die Jugendhilfe. Allerdings richtet sich bei seelisch behinderten Kindern die Zuständigkeit nach dem Intelligenzquotienten eines Kindes. Liegt dieser über 70, ist die Jugendhilfe zuständig. Bei einem IQ von 69 und darunter liegt die Zuständigkeit beim Sozialhilfeträger. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen unser Grundgesetz und gegen die Forderun- gen der UN-BRK, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, un- abhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht.
Wir Pflegeeltern fordern gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien!

Wir sind nicht bereit, die seit Langem bestehenden Missstände noch länger hinzunehmen.? Es fehlen gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unter- bringung behinderter Kinder in Pflegefamilien. Dringend notwendig sind bundesweit verbindliche Standards zur Finanzierung und Aus- stattung, zu unterstützenden Leistungen sowie zur Beratung und Begleitung von Pflegefamilien.? Es werden bundesweit spezielle Fachdienste zur Vermittlung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern benötigt.

? Kinder mit Behinderungen oder sonstigen Beeinträchtigungen be- nötigen Pflegegeld gemäß ihrem individuellen Bedarf, einen Mehr- bedarf für heilpädagogisches Beschäftigungs- und Spielmaterial, Pflegehilfsmittel, Therapien und medizinische Behandlungen, Fahrtkosten, Kleiderverschleiß, Beschädigung der Wohnungseinrichtung, Ferienmaßnahmen etc.

? Es darf nicht zu Lasten der Pflegefamilie gehen, für einen behinde- rungsbedingten Wohnungsumbau oder für die Anschaffung eines behindertengerechten Pkws aufzukommen, den sie ohne das Kind nicht benötigen würden. Diese Kosten müssen bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderungen garantiert werden.

? Für die Unterbringung von Kindern mit besonderem Bedarf besteht der Anspruch, dass Pflegefamilien über eine pädagogische, pflege- rische oder medizinische berufliche Qualifikation verfügen. Ihr Ent- gelt pro Stunde beträgt allerdings lediglich € 1,13. Ein Mindestlohn für pädagogische Arbeit sollte eingeführt werden, handelt es sich bei der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien doch um eine Form der öffentlichen Erziehung.

? Pflegepersonen, die nicht durch Ehepartner familienversichert sind, müssen selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen. Kranken- versicherungsbeiträge für Pflegepersonen sollten selbstverständ- lich vom Kostenträger der Unterbringung übernommen werden.

? Pflegefamilien sind bei der Pflege und Betreuung ihres Kindes auf eine intensive, fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung auf Augenhöhe angewiesen anstatt auf halbjährliche Kontrollbesuche durch nicht qualifizierte Berater.

? Falls ein Pflegekind verstirbt, sollten die Kosten einer Trauerfeier und Beisetzung übernommen werden. Dies ist bisher völlig ungeregelt.

? Bisher endet die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie, wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht. In Ausnahmefällen wird die- se bis zum 21. Lebensjahr verlängert. Kostenträger erwarten, dass Pflegeeltern aufgrund ihrer emotionalen Beziehung zum Kind bzw. Jugendlichen diesen bis zur Verselbstständigung ohne finanzielle Unterstützung, Beratung und Begleitung in ihrer Familie betreuen. Es kann nicht angehen, dass wenn Kinder in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht sind, der gleiche Pfle- gesatz auch nach Erreichung der Volljährigkeit weitergeleistet wird, nicht aber dann, wenn sie in einer Pflegefamilie leben.

? Es besteht in vielen Jugendamtsbereichen keine Haftpflichtversicherung für Schäden, die das Kind innerhalb der Pflegefamilie ver- ursacht. Wenn Pflegekinder etwa die Wohnungseinrichtung demo- lieren oder das Haus abbrennen, müssen Pflegeeltern häufig selbst für entstandene Schäden aufkommen. Hier besteht dringend Regelungsbedarf. Solange es hier keine klare Absicherung gibt, ist jeder Familie von der Aufnahme eines Kindes mit Verhaltensstörungen abzuraten.

? Während Mitarbeitern in Behinderteneinrichtungen selbstverständlich eine geregelte Freizeit und Urlaub zustehen, haben Pflegeeltern hierauf keinen Anspruch. Sie sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr im Einsatz. Pflegeeltern benötigen dringend Entlastung in der Pflege ihrer Kinder, etwa freie Wochenenden und Urlaube.

? Pflegepersonen erhalten ebenfalls keine angemessene Alterssicherung. Derzeit wird ein monatlicher Beitrag in Höhe von 39 € übernommen. Dieser reicht nach dreißigjähriger Tätigkeit als Pflegemutter gerade zu einer Rente in Höhe der Grundsicherung. Wenn Pflegepersonen nicht anderweitig abgesichert sind, droht ihnen die Altersarmut. Eine angemessene Alterssicherung für eine hochqualifizierte Leistung sollte selbstverständlich sein.

? Laut Statistischem Bundesamt lebten 2013 mehr als 11.000 Kinder mit Behinderungen unter 18 Jahren dauerhaft in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Da diese Kinder bisher keinen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben, sondern in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers fallen, haben sie kaum die Chance, in eine Pflegefamilie zu wechseln. Sie verbleiben bis an ihr Lebensende in einer Heimeinrichtung.

Das Pflegekinderwesen als Hilfeangebot für Kinder mit besonderem Bedarf hat zukünftig nur unter der Voraussetzung Bestand, dass gesetzlich geregelte Standards geschaffen werden.


Kerstin Held,
Vorsitzende Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

KOSTENLOSE ONLINE PR FÜR ALLE
Jetzt Ihre Pressemitteilung mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
News-ID: 955412 • Views: 1823

Diese Meldung Demonstration von Pflegefamilien für die Rechte behinderter Kinder am Dienstag, 20. Juni 2017 in Berlin bearbeiten oder deutlich hervorheben mit openPR-Premium

Pressetext löschen Pressetext ändern

Mitteilung Demonstration von Pflegefamilien für die Rechte behinderter Kinder am Dienstag, 20. Juni 2017 in Berlin teilen

Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Weitere Mitteilungen von Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.


Das könnte Sie auch interessieren:

Profifamilien für Kinder mit Behinderung
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. fordert: Der Generalverdacht muss abgestellt werden
Bundesweit betreut der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. mehr als 700 Pflegefamilien mit Kindern die eine Alkoholschädigung, einen Gendefekt, eine ausgeprägte Drogenschädigung, eine chronische Erkrankung, eine Schwerstmehrfachbehinderung, intensivmedizinischen Bedarf oder gar eine verkürzte Lebenserwartung haben. Es ist äußerst bedauerlich …
Familientherapeut Günter Möllers stellt den Pflegeeltern das neue Wappentier vor.
Das Netzwerk Pflegefamilien nimmt Aufstellung für das neue Jahr
… NRW feiert das traditionelle Jahresanfangsfest mit Pflegeeltern und Känguru in den neuen Räumen am Dahlweg Neue Räume, neuer Name, neue Gesichter. Beim traditionellen Fest seiner Pflegefamilien zum Jahresanfang stand beim VSE NRW in diesem Jahr zunächst ein Känguru im Mittelpunkt. Denn aus dem Fachbegriff „Familienanaloge Betreuung“ ist das „Netzwerk …
Demo Poster
Väterrechte zu stärken heißt Familien stark machen
Demonstration der Liebe Mitglieder des Väteraufbruches aus dem gesamten Bundesgebiet fahren am 17. Juni nach Berlin, um gemeinsam mit Vätern, Müttern und Großeltern aus ganz Deutschland zu demonstrieren. Der Verein möchte auf die Situation derjenigen Väter, Mütter und Großeltern aufmerksam machen, die durch Trennung und Scheidung den Kontakt zu ihren …
Für die Stiftung der Kreissparkasse überreichen Landrat Heinz Eininger (r.) und Kreissparkassen-Vors
Vorweihnachtlicher Geschenkereigen
Die Stiftung Kreissparkasse ermöglicht Kindern aus Pflegefamilien einen Besuch im Weltweihnachtscircus Mit ihrer Weihnachtsspende in Höhe von 10.000 Euro möchte die Stiftung Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Kindern und deren Pflegefamilien eine Freude bereiten. „Der Besuch des Weltweihnachtscircus auf dem Cannstatter Wasen ist etwas Besonderes. Umso …
Das Netzwerk Pflegefamilien Team erwartet die Pflegefamilien zum Frühstück.
„Wir frühstücken unsere Pflegefamilien immer ins neue Jahr“
Das Netzwerk Pflegefamilien im VSE NRW hat wieder rund 100 Pflegekinder und Pflegeeltern in Bielefeld zum traditionellen Jahresanfangsfrühstück eingeladen Die Berater und Beraterinnen vom Netzwerk Pflegefamilien freuen sich jedes Mal wieder auf die mehr als 40 Pflegefamilien aus ganz Ostwestfalen-Lippe, denen sie alljährlichen einmal das Frühstück beim …
PFAD: Mehr Vertrauen, weniger Zumutung
PFAD: Mehr Vertrauen, weniger Zumutung
… mit TM sozial. Die Jugendämter sollten mehr Vertrauen zu den Pflegeeltern haben. Insgesamt gebe es viel zu viele Kinder, die in Heime kommen, weil sie nicht in Pflegefamilien vermittelt werden. Nach einer Statistik des Verbandes werden in Hessen nur 36 Prozent der Jugendhilfekinder in Pflegefamilien vermittelt. „Der Rest kommt in Heime.“ Der Grund sei, …
Fröhlicher Austausch beim Fest für Pflegefamilien der Stiftung Liebenau.
Stiftung Liebenau sagt Pflegefamilien „Danke!“
RAVENSBURG – Das traditionelle Sommerfest für Pflegefamilien der Stiftung Liebenau fand dieses Jahr auf dem Horrachhof bei Berg statt. 15 Familien wurden dort bei herrlichem Sommerwetter begrüßt und bewirtet. Für die zahlreichen Kinder waren verschiedenste Spielmöglichkeiten vorbereitet. Neben dem „Spielofanten“ gab es eine Heu-Burg, in der Groß und …
„Das ist bei euch ja ganz ähnlich“ 100 Pflegeeltern und Pflegekinder treffen sich zum Start ins Jahr
„Das ist bei euch ja ganz ähnlich“ 100 Pflegeeltern und Pflegekinder treffen sich zum Start ins Jahr
Mehr als 40 Pflegefamilien aus ganz Ostwestfalen-Lippe trafen sich jetzt zum jährlichen Frühstück beim Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE NRW e.V.) in Bielefeld. Wie in jedem Jahr hatte der Verein die von ihm betreuten Familien zum Jahresauftakt eingeladen. „Für die Familien ist es schön, sich zu treffen, ins Gespräch zu kommen und Kontakte …
Siegburg: Demonstration gegen Familienzerstörung und staatliche Inobhutnahmen von Kindern
Siegburg: Demonstration gegen Familienzerstörung und staatliche Inobhutnahmen von Kindern
… in Deutschland, pro Jahr ca. 76.000 Kinder ihren Eltern entzogen und in Heimen untergebracht werden. Weitere etwa 131.000 Kinder pro Jahr werden ihren Eltern entzogen und in Pflegefamilien gebracht. In der Summe seien dies 207.000 Kinder pro Jahr. Das bedeute, dass täglich dutzende von Kindern ihren Eltern entzogen werden und nahezu nie mehr nach Hause …
Pflegegeld für Kinder ist steuerfrei
Pflegegeld für Kinder ist steuerfrei
Kinder leben teils in Pflegefamilien, da die eigene Familie aus diversen Gründen nicht mehr den wirtschaftlichen, als auch sozialen Rahmen dazu bietet. Dieser Sachverhalt kann durch Alkohol, Drogen, Krankheit, Tod oder ähnliche Umstände der erziehenden Elternteile entstanden sein. Das Jugendamt sucht sehr oft händeringend nach Pflegefamilien für diese …

Sie lesen gerade: Demonstration von Pflegefamilien für die Rechte behinderter Kinder am Dienstag, 20. Juni 2017 in Berlin