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Pressemitteilung

Neue Pfändungsgrenze ab 01.07.2017

Zum 1. 06. 2017 werden die Freigrenzen wieder steigen. Diesmal sogar nicht unerheblich. Die letzte Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen war zum 1. Juli 2015.

Damit steigt der Grundbetrag auf 1.133,80 € (bisher: 1.073,88 €). Dieser Grundbetrag erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten für die erste um monatlich 426,71 € (bisher: 404,16 €) und für die zweite um jeweils weitere 237,73 €.

Entnehmen Sie aus der Pfändungstabelle zu § 850 c ZPO wie viel beim Nettoeinkommen einer Person genau pfändbar ist.

Auch beim P-Konto gibt es positive Veränderungen. Auch hier steigen die Freibeträge (grundsätzlich automatisch). Der Grundfreibetrag liegt ab 01.07.2017 (ohne Unterhaltspflichten) bei 1.133,80 Euro. Bei 1 Unterhaltspflicht liegt der Freibetrag (gem. §850k ZPO) dann bei 1.560,51 Euro.

Also es wird wieder ein Stückchen mehr Lebensqualität gesichert.

http://www.schuldnerberatung-vitovec.de/news
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