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Beratungshilfe – Bürgerinnen und Bürger informieren

Wussten Sie schon, dass Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst aufbringen können, Beratungshilfe in Anspruch nehmen können?

Diese Form der staatlichen Hilfe, sollte man immer zuerst in Betracht ziehen, wenn man anfallende außergerichtliche Kosten nicht selbst tragen kann.

Eine Beratungshilfe umfasst auch Auseinandersetzungen mit Behörden -zum Beispiel mit dem Jobcenter; hier umfasst die Hilfe auch eine Vertretung, also auch das Verfassen eines Schreibens an die Gegenseite.

So eine Hilfe ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden, die man beim Amtsgericht vor Ort erfragen kann.

Im Grunde aber sollten alle eine Beratungshilfe erhalten, die aufgrund eines geringen Einkommens und wenig Vermögen die Mittel zur Selbsthilfe nicht aufbringen können.

Wichtig ist zu wissen, dass eine Inanspruchnahme solcher staatlichen Hilfe nicht mutwillig sein darf.

Bitte denken Sie in Ihrem eigenen Interesse daran, das ein Antrag vor einer Rechtsberatung und/oder –Vertretung gestellt werden muss, damit Sie keine unerwünschten Eventualitäten in die Schuldenfalle ziehen.

Wie bei jeder behördlichen Antragstellung, haben Sie auch hier natürlich aussagefähige Unterlagen dabei wie:

• Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, ALG- und Krankengeldbescheide)

• Zahlungsbelege /Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Energiekosten und Kosten über Versicherungen)

• Unterlagen über Vermögenswerte

• Personalausweis oder Reisepass bzw. ein nationales Identitätspapier

Alles Weitere klären Sie mit dem Amtsgericht oder einen Fachanwalt Ihrer Wahl.

Sie interessieren sich für weitere Artikel, dann folgen Sie dem Link in unserem Artikel: http://www.schuldnerberatung-vitovec.de/news

Ihre Schuldnerberatung Vitovec
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