openPR Logo
Pressemitteilung

Signa 05/ HGA Luxemburg: Anleger in Sorge

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte warnen vor baldiger absoluter Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen der Anleger

Berlin, 20.04.2017– Der ab Spätherbst 2007 vertriebene geschlossene Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg befindet sich in größeren Schwierigkeiten, die Anleger massive Verluste befürchten lassen. Der Fonds investierte in ein großes Bürogebäude in der Stadt Luxemburg. Das Gebäude hat zwei Hauptmieter, die Nordea Bank und Deloitte. Der Umstand, dass es nur zwei große und nicht viele kleine Mieter gibt, wird für den Fonds zum Problem. Deloitte Luxemburg will nach Berichten im Internet seinen Mietvertrag nicht verlängern. Der Mietvertrag mit Deloitte soll im Sommer 2019 auslaufen. Der Vertrag mit der Nordea Bank läuft noch bis März 2021.


Der Fonds ist jedoch dringend auf die Mieteinnahmen angewiesen, da er das Fondsobjekt nicht lediglich mit den Anlegereinlagen finanzierte, sondern zu mehr als 50 % mit einem Darlehen. Ohne hinreichende Mieteinnahmen kann dieses nicht weiterbedient werden, es droht in einem solchen Fall eine Zwangsverwertung des Gebäudes.

Zu allem Überfluss endet die Finanzierung auch noch vor dem Ende der Mietverträge, was die Verhandlungen um ein neues Darlehen nicht erleichtert hat. Eine Anschlussfinanzierung kommt nach derzeitigen Informationen nur zustande, wenn die Anleger auf ihr Kündigungsrecht bis zum Jahre 2022 verzichten. Ein Kündigungsrecht hätte ihnen nach der ursprünglichen Konzeption des Fonds bereits 2018 zugestanden. Darüber hinaus muss der Fonds frisches Kapital in Höhe von 5 Millionen Euro aufbringen.

Die Anleger stimmen gerade über diese Punkte ab. Sofern sie diesen Bedingungen der anschlussfinanzierenden Banken nicht zustimmen, müsste das Gebäude veräußert werden. Hierbei erscheint problematisch, dass Sachverständige den Wert des Fondsobjekts, dass der Fonds seinerzeit für 165 Millionen Euro erworben hat, nur noch auf 143 Millionen Euro schätzen. Sollte der Gutachter hier Recht haben und bei einem Verkauf nur dieser Betrag erzielt werden können, würde dies massive Verluste für die Anleger bedeuten.

Sollte es zu einer Zwangsverwertung des Objekts kommen, so könnte dies für die rund 2000 Anleger des Fonds bedeuten, dass sie nicht lediglich das noch im Fonds steckende investierte Kapital verlieren, sondern darüber hinaus möglicherweise auch Ausschüttungen (teilweise) zurückzahlen müssen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für betroffene Anleger die Frage, ob sie etwas tun können, um sich von dem drohenden Verlustrisiko zu befreien. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin empfiehlt Anlegern die Einholung rechtlichen Rats.

Im Einzelfall kommen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Derartige Ansprüche sind gegen den Berater oder das Beratungsunternehmen gerichtet, welche die Zeichnung des Signa 05 / HGA Luxemburg angeraten hat.

Anlageberater müssen bei ihrer Empfehlung zum einen berücksichtigen, welche Ziele und Wünsche der Anleger mit einer Geldanlage verfolgen möchte. Wenn der Anleger auf der Suche nach einer sicheren Anlage zur Absicherung im Alter war, könnte die Empfehlung zur Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds nicht anlegergerecht gewesen sein. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits im Falle einer anderen geschlossenen Beteiligung entschieden. Dies weil geschlossene Fonds Risiken aufweisen, die bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen. Folge: Schadensersatzansprüche gegen den Berater kommen in Betracht.

Zum anderen müssen Anlageberater den Anleger vor dessen Zeichnung auf die mit der von ihnen empfohlenen Anlage verbundenen Risiken hinweisen. Bei geschlossenen Beteiligungen ist der Anleger zu informieren, dass die Anlage unter unglücklichen Umständen zu einem Totalverlust führen kann. Weiter ist darüber aufzuklären, dass es schwierig oder sogar völlig unmöglich sein kann, vor Ende der Laufzeit der Beteiligung an das eingesetzte Kapital heranzukommen. Auch muss ein Anleger wissen, dass er Ausschüttungen möglicher Weise noch Jahre nach deren Erhalt (teilweise) zurückzuzahlen hat, falls diese nicht aus Gewinnen gezahlt wurden, sondern sie rechtlich als sog. verdeckte Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein sollten.

Wurde die Beteiligung von einem Kreditinstitut zur Zeichnung empfohlen, so musste die Bank darüber hinaus ungefragt über sogenannte Kick-back-Zahlungen informieren, die die Bank hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligung als Provision vereinnahmt hat.

Wurde auch nur über einen der vorgenannten Punkte nicht aufgeklärt, so kommen ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. das dahinter stehende Beratungsunternehmen in Betracht.

Derartige Schadensersatzansprüche sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Er erhält vom Berater bzw. Beratungsunternehmen das in den Fonds investierte Geld zurück und überträgt im Gegenzug die Beteiligung auf den Berater. Bei einer Falschberatung muss ein Anlageberater zudem die durch die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten ersetzen.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin weist darauf hin, dass Anleger, die sich falsch beraten fühlen, nicht zögern sollten, ihre etwaigen Ansprüche rasch anwaltlich prüfen und ggf. durchsetzen zu lassen. Spätestens auf den Tag genau 10 Jahre nach der Zeichnung der Beteiligung tritt die absolute Verjährung derartiger Ansprüche ein. Dann sind etwaige Ansprüche faktisch nicht mehr durchsetzbar, da sich der Anlageberater dann auf die Einrede der Verjährung berufen wird.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten, so Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

KOSTENLOSE ONLINE PR FÜR ALLE
Jetzt Ihre Pressemitteilung mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
News-ID: 948150 • Views: 49

Diese Meldung Signa 05/ HGA Luxemburg: Anleger in Sorge bearbeiten oder deutlich hervorheben mit openPR-Premium

Pressetext löschen Pressetext ändern

Mitteilung Signa 05/ HGA Luxemburg: Anleger in Sorge teilen

Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Weitere Mitteilungen von CLLB Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


Das könnte Sie auch interessieren:

Colonia Real Estate AG fordert Rückabwicklung des HGA/Colonia CareConcept I von HSH Nordbank Gruppe
Colonia Real Estate AG fordert Rückabwicklung des HGA/Colonia CareConcept I von HSH Nordbank Gruppe
… und ihre Töchter schwer beeinträchtigt - Für den Vertrieb verantwortliche HGA Capital aus dem HSH-Verbund konnte nur rund 29 Prozent des geplanten Volumens bei Anlegern realisieren - CRE fordert Rückabwicklung des Projekts und lehnt Inanspruchnahme aus Unterplatzierungsgarantie ab - HSH Nordbank müsste zur Sicherung der Platzierung rund 20 Mio. Euro …
"Unlimited Love"-Frisurenkollektion 2016 by Andreas Schumacher und HGA-Cosmetics
HGA-Cosmetics verkündet exklusive Zusammenarbeit mit Andreas Schumacher, dem „Coach der Friseure“
Andreas Schumacher, Head of People & Schumacher Sindelfingen, ist neuer Markenbotschafter der HGA-Cosmetics. Premiere der ersten gemeinsamen Kollektion „Unlimited Love“ am Sonntag, 12. Juni 2016, in Koblenz. Weitere Veranstaltungen, Shows, Messen und eine gemeinsame Akademie sind in Planung. Urbar, 23. März 2016/Gaby Günther – Am Sonntag, 12. Juni …
HGA III-Fonds "The Regent": Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen HSH Nordbank AG
… Landgerichts nicht hinreichend aufgeklärt hatte. Die Entscheidung des Gerichts Der 2. Zivilsenat des LG Hamburg hat der, durch die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann eingereichten, Klage des Anlegers in Höhe von 52.084,50 € stattgegeben und die beklagte HSH Nordbank AG insoweit zum Schadensersatz sowie zur Rückübertragung des Fondsanteils am HGA III-Fonds …
Fondsexperte Jörg Kotzbacher leitet den neuen Geschäftsbereich Treuhandwesen von Rödl & Partner am Standort Hamburg
Rödl & Partner stärkt Serviceangebot für Fondsinitiatoren – Jörg Kotzbacher leitet Treuhandwesen in Hamburg
… Berater von Fondsinitiatoren systematisch weiter aus. Am Standort Hamburg wird unter Leitung des Steuerrechtsexperten Jörg Kotzbacher (42) der neue Bereich Treuhandwesen und Anlegerbetreuung für Fondsgesellschaften geschaffen. Als Geschäftsführer wird er gemeinsam mit Partner Martin Führlein und dem Geschäftsführenden Partner Dr. Christian Rödl der neu …
FUDGE Paintbox  - Paintboxer 2016 gesucht
Unlimited Paintbox Look Award – HGA-Cosmetics sucht den FUDGE-Paintboxer 2016
… Farbkreationen mit der neuen FUDGE Paintbox. FUDGE Paintbox pflegt, repariert und schützt die Haare von innen mit Feuchtigkeit und Keratin-Proteinen und gibt dauerhaften Glanz. HGA-Paintboxer 2016 kann Reise für 2 Personen nach London zur „Salon International“ gewinnen. Urbar, 18. April 2016/Gaby Günther – Unlimited Paintbox Look Award – HGA-Cosmetics …
Themen der 'kapital-markt intern' Ausgabe 12/08 vom 20. März 2008
gezahlte Scheingewinne an Phoenix-Anleger, die der Insolvenzverwalter momentan mit einer Welle von Rundschreiben für die letzten vier Jahre gemäß § 136 InsO einfordert. Ob er hierauf ein Anrecht hat, ist momentan unklar. 'k-mi'-Beilage: Aktion Erbschaftsteuer 'k-mi'-Prospekt-Checks: ++ SIGNA 05/HGA Luxemburg ++ ART.EMIS
Quint:Essence Defensive jetzt auch ausschüttend
Luxemburg, 29. Oktober 2012 Ab 2. November bietet Quint:Essence Capital eine ausschüttende Tranche ihres vermögensverwaltenden Fonds 'Strategy Defensive' an. Grund hierfür ist das starke Bedürfnis von Stiftungen nach regelmäßigen und verlässlichen Zuflüssen. Aber auch Privatanleger bevorzugen oft den 'Zahltag' am Jahresende. Mindestens drei Prozent sollen …
SIGNA setzt mit Tagetik auf professionelle Lösung für Konsolidierung und Planung
SIGNA setzt mit Tagetik auf professionelle Lösung für Konsolidierung und Planung
… Software. Mit Tagetik vereinheitlicht SIGNA ihre bisherigen Systeme, um den Anforderungen eines schnell wachsenden Konzerns gerecht zu werden. Die Anwender in Österreich, Deutschland, Luxemburg und der Schweiz werden nach der Einführung der neuen Lösung von schnellen und reibungslosen Prozessabläufen profitieren. Auch das Thema Sicherheit und dass eine …
Jürgen Bleul, Firmengründer und Geschäftsführer der HGA-Cosmetics
FOCUS wählt Wachstumschampions 2016. HGA-Cosmetics auf Platz 6 im Ranking aller deutschen Großhändler.
Die Sieger der FOCUS WACHSTUMSCHAMPIONS 2016 stehen fest. In der TOP-500-Liste von Deutschlands Unternehmen mit dem höchsten Umsatzzuwachs steht die HGA-Cosmetics aus Urbar bei Koblenz auf Platz 6 der Großhändler von ursprünglich rund 13.500 Teilnehmern. Nie zuvor hat sich ein Beauty-Haircare-Unternehmen so weit vorne platzieren können. Urbar, 1. März …
Venture Capital und Startup NEWS vom 05. April 2017
Venture Capital und Startup NEWS vom 05. April 2017
… wird Mitgesellschafter von internetstores. Probikeshop ist der führende Online Bike-Händler in Frankreich und Südeuropa. *** OHB Venture Capital und LuxSpace grunden Unternehmen in Luxemburg, um nachhaltiges Leben im Weltall zu ermöglichen *** OHB Venture Capital GmbH, München, und LuxSpace s.à r.l., Betzdorf/Luxemburg, haben die Gründung des Unternehmens …

Sie lesen gerade: Signa 05/ HGA Luxemburg: Anleger in Sorge