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MCM Investor Management AG: Schäden in der Mietwohnung – wer zahlt?

Kommt es zu Schäden in der Mietwohnung kann es schon mal einen Konflikt zwischen Mieter und Vermieter geben

Magdeburg, 20.04.2017. „Werden durch den Mieter größere Schäden an der Immobilie verursacht, ist er natürlich dafür verantwortlich. Zu dieser Verantwortung wird er spätestens nach der gescheiterten Wohnungsabnahme gezwungen“, wissen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Befinden sich größere Schäden an der Substanz der Immobilie und sind somit nicht vom Mieter verursacht, muss der Vermieter sich darum kümmern – selbst, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter finanziert werden müssen. Dies bestätigt die MCM Investor und bezieht sich auf eine kürzliche Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 20/17). „Hinzu kommt, dass der Vermieter ein langjähriges Mietverhältnis nicht ohne weiteres mit der Begründung kündigen kann, der Mieter weigere sich für die Beseitigung von Schäden aufzukommen“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. In einem gerichtlich anhängigen Fall kam es zu einem heftigen Konflikt zwischen Mieter und Vermieter, weil sich der Mieter weigerte, beispielsweise Risse an der Wohnzimmerdecke zu entfernen. Der Vermieter beharrte auf die Klausel hinsichtlich Schönheitsreparaturen im Mietvertrag – und doch blieb er erfolglos. Der Konflikt ging sogar so weit, dass der Vermieter den Mieter, der seit 1998 in der Immobilie wohnte, kündigte und vor die Tür setzen wollte. Die Begründung: Der Mieter hätte sich bei der Beseitigung der Mängel zu unkooperativ verhalten. „Natürlich muss man jeden Fall individuell betrachten, aber in diesem Fall war die Reaktion des Vermieters einfach unverhältnismäßig“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg den Fall. Vor Gericht hatte die Kündigung schließlich keinen Bestand – vor allem auch, weil sich der Mieter in den vielen Jahren zuvor nie etwas hatte zu Schulden kommen lassen. „Abschließend geht es auch darum, dass Schäden an der Decke gleichzeitig Schäden an der Substanz darstellen. Das macht den Vermieter verantwortlich“, so die MCM Investor Management.
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