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Pressemitteilung

Erinnerungsservice zur Röntgenfilmentsorgung

Schmidt + Kampshoff unterstützt Arztpraxen und Krankenhäuser bei der Archivpflege

Bremen, 28. März 2017 – Jedes Jahr laufen Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder und dazugehörige Patientenakten aus. Das regelmäßige Aussortieren und die Übergabe an einen Entsorgungsfachbetrieb geht im Praxis- und Krankenhausalltag jedoch oft unter. Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen binden Archiv-Kapazitäten und erschweren den Zugriff auf die aktuellen, im Gebrauch befindlichen Akten. Vor diesem Hintergrund führt die Schmidt + Kampshoff GmbH ab April 2017 einen Erinnerungsservice zur Röntgenfilmentsorgung ein. Kostenfrei erhalten medizinische Einrichtungen eine postalische Erinnerung mit dem empfohlenen Datum zur nächsten Archivleerung.


"In vielen Kliniken und Praxen gibt es immer noch kein automatisiertes Verfahren, das an die regelmäßige Röntgenfilm- und Patientenaktenentsorgung erinnert. Häufig sind auch die Zuständigkeiten intern nicht geregelt", erklärt Monica Calvo Moreno, Datenschutzbeauftragte und Vertriebsleiterin der Schmidt + Kampshoff GmbH. "Neben der kostenfreien Archivbegutachtung und der Beratung zum rechtskonformen Umgang mit medizinischer Dokumentation erinnern wir ärztliche Praxen und Kliniken ab sofort auch an die auf ihre Entsorgungsmengen abgestimmte nächste sinnvolle Archivleerung", so Calvo Moreno zum neuen Erinnerungsservice des Unternehmens. Dieser ist kostenfrei und soll medizinischen Einrichtungen aus ganz Deutschland zugutekommen.

Mangelnde Zeit zum Aussortieren von alten Unterlagen ist nach Erfahrung der Schmidt + Kampshoff GmbH der häufigste Grund für überfüllte, schwer zugängliche Archive. Um den Prozess der Archivräumung anzukurbeln und effektiv vorzugehen, berät Schmidtentsorgung Abfallbeauftragte und Datenschutzbeauftragte umfassend vor Ort. "Denn Entsorgung bedeutet für uns nicht nur die Verwertung nach KrWG und Vernichtung nach BDSG, sondern setzt in der medizinischen Einrichtung an. Auch Akten, deren zehnjährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, müssen geschützt vor fremdem Zugriff aufbewahrt und entsprechend dem Datenschutzrecht sicher und unter Verschluss zur Entsorgungsanlage gelangen", bekräftigt Monica Calvo Moreno und verweist auf den von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung geschlossenen Prozess bei der Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Befunden, Laborergebnissen, Karteien, handschriftlichen Notizen und sonstigen Datenträgern.

Weiterführende Informationen zur Entsorgung und Verwertung von Röntgenfilmen finden Sie unter
www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de.
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