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Solar 9580 – Insolvenzverfahren eröffnet

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

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Amtsgericht Heilbronn eröffnet Insolvenzverfahren über das Vermögen von Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger.

München, 22.03.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, wurde nach Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger eröffnet.


Geschäftsgegenstand von Reiner Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger, wobei die Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufgestellt werden sollten.

Bereits Anfang 2015 gab es schlechte Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger. Zunächst wurden die monatlichen Pachtzahlungen an die Anleger eingestellt. Im Nachgang gab es hierüber diverse Berichte des MDR sowie der Sendung Plusminus auf ARD, nach denen für die Anleger dringend zu befürchten war, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches Schneeballsystem war. Denn nach den Recherchen des Fernsehteams existierten an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen keine Solaranlagen.

Welche Auswirkungen hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Ansprüche der Kunden der Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger?

Zwar führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dazu, dass die Zwangsvollstreckungen in das Vermögen der Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger nicht mehr möglich sind. Stattdessen besteht für die Anleger nun aber die Möglichkeit, ihre Forderungen innerhalb der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist zur Insolvenztabelle anzumelden.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern von Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die die geschädigte Kunden hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auch im Insolvenzverfahren berät.

Außerdem sollten betroffene Kunden, sofern Sie bei dem Kauf von Solaranlagen beraten wurden, auch immer Schadensersatzansprüche gegen ihren Berater prüfen lassen, sofern sie sich nicht hinreichend aufgeklärt fühlen. Denn mögliche Ansprüche gegen die jeweiligen Berater sind von dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger nicht betroffen und können deshalb nach wie vor durchgesetzt werden.


CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger gegen Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger und haben bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Betroffenen Anlegern raten CLLB Rechtsanwälte daher dringend, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche aufgrund dieses möglicherweise betrügerischen Schneeballsystems prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.
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