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EEG 2014: Operation der Biogasbranche am offenen Herzen

Biogasrat+ e.V. fordert sofortige Korrektur der Beamtenfehler

Berlin, 27.06.2014 „Das heute beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 wirkt eher zerstörerisch als förderlich. Die Erneuerbaren werden in enge Schranken gewiesen und die nachhaltige und zuverlässige Entwicklung der Energieversorgung gekappt. Ein erneuerbares Energiesystem, das nur auf Wind und Sonne setzt, ohne das grundlastfähige Biogas und Biomethan einzubeziehen, ist nicht zukunftsfähig“, stellt Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. klar. Schultz geht fest davon aus, dass der Bundestag den Schneid aufbringt, Regelungen, die gegen den Willen der Fraktionsexperten in der Schlussredaktion durch die Beamten ins Gesetz gekommen sind, noch in der kommenden Woche zu korrigieren.

Das bezieht sich besonders auf den Bestands- und Vertrauensschutz. Fest verabredet war, dass mehrere BHKW, die von einer Biogasanlage versorgt werden, generell weiterhin getrennt abgerechnet werden können. Das ist rückwirkend geändert worden und kostet etliche Betreiber mehrere Millionen Euro im Jahr. Ebenfalls fest verabredet war, dass Biomethaneinspeiseanlagen, die bis zum 31.12.2014 fertiggestellt sind, nach dem alten EEG abrechnen können, wenn sie ursprünglich mit fossilen Brennstoffen betriebene BHKW, die auf Biomasse umstellen wollen, beliefern. Dieser Stichtag ist jetzt für Biomethananlagen auf den 31.7.2014 verkürzt worden. „Betroffen sind 28 in Bau und 33 weitere in Planung befindliche Projekte mit mehreren Hundert Millionen Euro Investitionen, die so versenkt werden. Das haben die Abgeordneten nicht gewollt, sind aber – auch wegen des hohen Zeitdrucks – von den Regierungsbeamten bewusst oder fahrlässig hinter die Fichte geführt worden. Der EEG-Gesetzgebungsprozess war eine Operation am offenen Herzen, bei dem die Chirurgen vergessen haben, den Patienten wieder zuzunähen“, beschreibt Schultz die Lage.

„Ebenso abwegig und wider dem zugesicherten umfassenden Vertrauens- und Bestandsschutz ist die rückwirkende Leistungsbegrenzung aus § 101 Abs. 1 EEG 2014, nach dem die Betreiber bereits beste-hender Biogasanlagen nicht mehr die Höchstleistung fahren dürfen, obwohl ihnen im EEG fixe Vergü-tungssätze für 20 Jahre plus dem Inbetriebnahmejahr zugesichert wurden. Mit dem EEG 2014 bricht die Bundesregierung ihr Wort und damit auch das Vertrauen von Investoren in Deutschland. Das ist nicht hinnehmbar. Deshalb bereitet der Biogasrat+ e.V. aktuell eine Verfassungsklage vor.“

Dank der unermüdlichen, sachlichen Argumentation des Biogasrat+ e.V. konnte ein weiterer Eingriff in den Bestands- und Vertrauensschutz verhindert und damit der Insolvenzen von BHKW und Biomethananlagen vorgebeugt werden. „Wir haben uns erfolgreich dafür stark gemacht, dass Bestands-BHKW nach Ablauf der KWK-G-Förderung von i.d.R. 30.000 Betriebsstunden weiterhin auf den Biomethanbetrieb umstellen können und nach dem EEG zum Erstinbetriebnahmezeitpunkt vergütet werden. Damit bleibt die Wirtschaftlichkeit wenigstens für einen Teil der Anlagen bestehen und sie können im Rahmen ihres jeweiligen Business Cases weiter betrieben werden. Wir bedanken uns bei all den Abgeordneten, die uns dabei geholfen haben“, so Reinhard Schultz.

Grundsätzlich zeigt sich der Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. über die EEG-Novelle 2014 entrüstet: „Die Politik hat wenig aus den vergangen EEG-Novellen gelernt. Das im Prinzip gut aufgestellte EEG 2012 hatte kaum Zeit, um in vollem Umfang zu greifen. Gleichzeitig hat es die Bundesregierung verpasst, mit dem EEG 2014 unser Energiesystem fit für die Zukunft zu machen. Besonders die Ankündigung auf eine erneute Novellierung in 2016 hinterlässt die Branche mit Planungsunsicherheiten.“

Der Biogasrat+ arbeitet nun an den Vorbereitungen für die anstehende KWK-G-Novelle, für die bereits im Rahmen der EEG-Neuauflage konstruktive Vorschläge vorgelegt wurden. „Wir setzen uns weiter dafür ein, Biomethan ins KWK-G zu integrieren, um die beiden substituierbaren Energieträger – Biomethan und Erdgas – in einem Gesetz zu fördern und damit gleichzeitig das EEG zu entlasten“, führt Reinhard Schultz aus.
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