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Steuerbefreiung auch für umgerüstete Elektrofahrzeuge

Berlin. 08. Mai 2014. Seit 2012 sind Elektroautos, welche im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 erstmalig zugelassen werden, gemäß §3d KaftStG für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bei einer Zulassung bis zum 31. Dezember 2020 gilt die Steuerbefreiung für 5 Jahre. Bisher mussten sich Halter von auf Elektroantrieb umgerüsteten Fahrzeugen jedoch darauf einstellen, dennoch zur Kasse gebeten zu werden. Denn viele Finanzämter vertreten die Ansicht, nach dem Umbau des Fahrzeugs könne es sich nicht mehr um eine Erstzulassung handeln, das Fahrzeug sei vorher bereits zugelassen gewesen. Aus Sicht des Bundesverband eMobilität handelt es sich dabei um eine unnötige Belastung derjenigen, die maßgeblichen Anteil an der Marktbereitung der eMobilität haben.

Dem BEM-Mitgliedsunternehmen LA-Umwelt gemeinnützige GmbH ist es nun gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Kohlschmidt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gelungen, beim Finanzamt Landshut die Steuerbefreiung auch für ein umgebautes Elektrofahrzeug zu erhalten. „Durch den Ersatz des Verbrennungsmotors durch einen Elektromotor erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges. Es wird ein TÜV-Gutachten zur Betriebserlaubnis benötigt, auf dessen Basis dem Elektrofahrzeug danach eine Zulassung erteilt werden soll. Grundlage der Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Motorisierung, also Treibstoffart und Schadstoffemissionen. Dementsprechend muss sich die Erstzulassung auf den Motor und nicht auf das Chassis beziehen. Bei der Zulassung nach dem Umbau handelt es sich unserer Ansicht nach also zweifelsohne um eine Erstzulassung, welche Anspruch auf die Steuerbefreiung gewährt“, so RA Kohlschmidt.

„Wir freuen uns, dass das Finanzamt in Landshut hier Einsicht gezeigt hat und der vernünftigen Argumentation von Herrn Rechtsanwalt Kohlschmidt gefolgt ist", betont BEM-Präsident Kurt Sigl und macht gleichzeitig deutlich, dass dieser Präzedenzfall künftig bundesweit zum Vorbild werden solle: "In Hinblick auf die bevorstehende Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung durch die Zollverwaltung, also durch den Bund, ab dem 01. Juli 2014 bietet sich nun die Chance, diese Handhabung bundesweit einheitlich zu übernehmen. Wir hoffen, dass den Besitzern umgebauter Elektrofahrzeuge dadurch in Zukunft unnötige Diskussionen erspart bleiben“, so BEM-Präsident Kurt Sigl.
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